Anhörung zur Hilfe für psychisch Kranke: Stärkung von Hilfe und Mitbestimmung
Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages hat heute Sachverständige zum Gesetzentwurf „Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen“ (Drs 7/15722) angehört. Damit soll das Gesetz von 1994 novelliert und so die Hilfe für psychisch schwer erkrankte Menschen neu geregelt werden. Dabei geht es unter anderem um die notwendige Aufnahme moderner Standards der Psychiatrie ins Gesetz, wie „ambulant vor stationär“ und die Genesenenbegleitung.
Dazu erklärt Markus Scholz, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir BÜNDNISGRÜNE stehen in Sachsen für eine bestmögliche und wohnortnahe Gesundheitsversorgung ein. Mit dem Ausbau der Hilfen für psychisch Erkrankte gehen wir als Freistaat einen weiteren wichtigen Schritt auf diesem Weg. Das Gesetz umfasst wichtige Hilfen für Betroffene und Angehörige: ein 24/7 erreichbarer Krisendienst, eine Beschwerdestelle und ein unabhängiger bzw. eine unabhängige Patientenfürsprecher*in. Außerdem stärken wir die Mitbestimmung von Betroffenen und Angehörigen sowie den Gewaltschutz.“
Auch Doreen Voigt vom Paritätischen Sachsen nahm in der Anhörung als Sachverständige Stellung und hob besonders die wichtige Aufgabe der Verbünde der Leistungserbringer hervor: „Sie können wesentlich zur Stärkung der Verbindlichkeit von Kooperationsbeziehungen beitragen und bieten gerade besonders herausfordernden Klientinnen und Klienten die Chance auf eine individuelle Begleitung und Unterstützung in Wohnortnähe.“
Abschließend betont Scholz: „Wir BÜNDNISGRÜNE sehen diese wichtige Aufgabe für die Begleitung schwer psychisch Erkrankter und werden uns im weiteren Verfahren für eine verbindliche Verankerung einsetzen.“