Integrationsgesetz: Wir geben der Integration im Freistaat die dringend notwendigen rechtlichen Grundlagen
Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15050) beschlossen.
Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir haben heute das erste Gesetz für Integration und Teilhabe in Ostdeutschland beschlossen. Das war ein zentrales Anliegen dieser Koalition. Der Beschluss kurz vor Ende der Legislaturperiode ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses. Wir geben der Integration im Freistaat die dringend notwendigen rechtlichen Grundlagen. Hier wäre noch mehr gegangen, aber es ist auch kein Geheimnis, dass wir innerhalb der Koalition ein unterschiedliches Verständnis davon haben, was es braucht, damit Integration gelingen kann. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen nun darauf, dass das Gesetz mit Leben gefüllt wird.“
„Als Kind einer Familie mit Migrationsgeschichte weiß ich, was es bedeutet, zwischen mehreren Sprachen, Kulturen, Nationalitäten und Religionen zu leben und welchen Spagat dies bedeutet. Aus meiner Sicht ist es elementar, dass wir uns in einer Gesellschaft aufgenommen und zugehörig fühlen, um Teil von ihr zu werden und mitzugestalten.“
„Der heute beschlossene Gesetzentwurf setzt hier zwar an, geht aber leider nicht weit genug. So wie Integration ein dynamischer andauernder Prozess ist, so wie die Ausarbeitung des Entwurfes zum Gesetz ein langer diskussionsreicher Prozess war, so muss sich auch dieses Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz weiterentwickeln. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Diese Erkenntnis wird noch nicht überall im Freistaat wohlwollend aufgenommen. Insofern ist der heutige Beschluss wegweisend und ein erster Schritt in dem Prozess, Bedingungen für Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte weiter zu verbessern.“
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