Naturschutzgesetz: Artensterben und Klimakrise sind Probleme, die uns alle betreffen
Der Sächsische Landtag hat gestern das „Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/16341) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD beschlossen.
Volkmar Zschocke, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
„Wir stärken den Naturschutz in Sachsen. Mit dem neuen Naturschutzgesetz stellen wir die Vorkaufsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Kommunen wieder her. Außerdem setzen wir das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutzdienst auf 16 Jahre herab. So fördern wir das Engagement junger Menschen für unsere Natur.“
„Die Änderungen sind wichtige Fortschritte für den Naturschutz in Sachsen. Aber den Anspruch einer umfassenden Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes – wie es angesichts der Veränderungen von Klima und Biodiversität notwendig wäre – erfüllen diese Änderungen leider nicht. Für die Zukunft gilt es, an den jetzt beschlossenen Anpassungen anzuknüpfen und noch mehr Schritte für den Naturschutz in Sachsen zu unternehmen. Denn Artensterben, Klimakrise und der Verlust von natürlichen Lebensräumen sind existenzielle Probleme, die uns alle betreffen.“
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