Elke Herrmann: Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Der vorliegende Gesetzentwurf, der die Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch zum Ziel hat, setzt Bundesrecht in Landesrecht um. Es ist schon gesagt worden, dass er zwei große Bereiche umfasst: auf der einen Seite das Sozialgesetzbuch II mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende und auf der anderen Seite das Sozialgesetzbuch XI l und damit die Neuordnung des LWV. Ich werde in meinem Beitrag lediglich auf den zweiten Bereich eingehen. (…)
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herrmann_2005-06-22_slt20_top2.pdf