Elke Herrmann: Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sollten zwei Ziele erreicht werden: die Empfänger und Empfängerinnen des Arbeitslosengeld II sollten ihre Leistungen aus einer Hand sowie Zugang zu Arbeitsförderung erhalten. Den Kommunen wurden gesetzlich zugesichert, in der  Gesamtbewertung von Entlastungen und neuen Belastungen letztlich um 2,5 Milliarden Euro bundesweit entlastet zu werden.
Damit diese Entlastung auch bei den Kommunen im Osten Deutschlands ankommt, bekommen sie neben dem Bundesanteil an den kommunalen Kosten der Unterkunft und dem eingesparten Wohngeld des Landes auch Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBez). Um die Aufteilung dieser beiden Posten geht es in unserem Antrag. (…)
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herrmann_2005-12-08_slt37_top10.pdf