Elke Herrmann: Tätigwerden der Härtefallkommission des Freistaates Sachsen
Es gilt das gesprochene Wort!
Seit dem 1. Januar ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Da in der Vergangenheit das Ausländergesetz in besonderen humanitären Härtefällen eine menschlich befriedigende Lösung teilweise nicht ermöglicht hat, ist ein wesentlicher Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das neue Aufenthaltsgesetz. Es ermöglicht in Artikel 23a den Ländern die Einrichtung einer Härtefallkommission.
(…) In 10 Bundesländern wurde mittlerweile eine HFK eingerichtet – zuletzt in den beiden CDU-geführten Nachbarländern Thüringen (9.3.2005) und Sachsen-Anhalt (8.2.2005). Für Sachsen bedeutet die Untätigkeit des Innenministeriums, dass seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes, dass also seit dem 1.1.2005 keine Härtefälle geprüft werden. (…)
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herrmann_2005-04-21_slt15_top13.pdf