Johannes Lichdi: EU-Verfassung

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Das deutsche Zustimmungsgesetz zum Verfassungsvertrag der Europäischen Union ist (..) grundgesetzkonform. Dies war die Meinung aller Staatsrechtslehrer. Allein Prof. Schachtschneider, der sich nicht schämte, sich von der NPD als Sachverständiger benennen zu lassen, war anderer Meinung.
Schachtschneider vertritt die Ansicht, dass das deutsche Zustimmungsgesetz die „existentielle Staatlichkeit“ der Bundesrepublik Deutschlands, wie er es nennt, aufgebe. Das Zustimmungsgesetz verstoße gegen Art. 20 und 79 Abs. 3 des Grundgesetzes. Diese Vorschriften regeln die Verfassung Deutschlands als demokratischer, rechtsstaatlicher und sozialer Bundesstaat.
Von einer Aufgabe der „existentiellen Staatlichkeit“ Deutschlands kann nicht die Rede sein. Diese Argumentation verkennt die historisch bisher einzigartige Idee un Entwicklung einer supranationalen Integration, wie sie die EU seit 60 Jahren verfolgt. Die Mitgliedstaaten lösen sich durch die Integration nicht auf, sondern geben manche Politikbereiche zur gemeinsamen Ausübung auf die europäische Ebene. Zugleich anerkennen sie Akte der EU auch auf ihrem Hoheitsgebiet. (…)
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lichdi_2005-10-06_slt31_top1.pdf