Johannes Lichdi: Gesetz zur Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 21. Juli 2005 der CDU-Regierung mal wieder eine kräftige Ohrfeige versetzt. Die obersten sächsischen Richter erklären die Zuständigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Beobachtung der so genannten „Organisierten Kriminalität“ für verfassungswidrig. Weiterhin erklären sie die Regelung  des Großen Lauschangriffs, also das Abhören von Wohnungen durch Wanzen oder Richtmikrofone, für verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof hat dem Landtag bis zum 30. Juni 2006 eine Frist gesetzt, um verfassungskonforme Zustände herzustellen. Der Landtag sollte sich aber nicht solange Zeit lassen, denn der Schutz der Wohnung, der Kernbereich privater Lebensgestaltung, das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation sowie das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gebieten es, schnell zu handeln.
Meine Fraktion legt daher heute einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes und des Polizeigesetzes vor, um verfassungskonforme Zustände herzustellen. (…)
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lichdi_2005-09-21_slt27_top3.pdf