Johannes Lichdi: Informationsfreiheitsgesetz

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir begrüßen den Grundgedanken, dass die Bürgerinnen und Bürger im Grundsatz Einblick in die Verwaltungsakten erhalten sollen – und zwar ohne, dass sie Beteiligte eines bestimmten Verwaltungsverfahrens sind oder ein besonderes Interesse nachzuweisen haben.
Die bürokratische Form der Verwaltung ist historisch im Spätmittelalter und der Frühneuzeit aus dem Haus und Hof des regierenden Fürsten entstanden. Seit der Erkenntnis, dass nur die durch Wahlen ausgeübte Souveränität des Volkes die Legitimationsgrundlage politischer Herrschaft sein kann, ist eine Abkehr von der durch Obrigkeit geprägten Verwaltung überfällig. Die Verwaltung ist nicht mehr das private Instrument des regierenden Landesfürsten, sondern Auftragnehmerin des Volkes zur Durchsetzung der durch die Gesetze definierten Allgemeinwohlinteressen. (…)
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lichdi_2005-12-08_slt37_top2.pdf