Elke Herrmann: Maßnahmen gegen die Vogelgrippe müssen der realen Gefahr angemessen sein
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Maßnahmen müssen natürlich der realen Gefahr angemessen sein. Darüber, was die reale Gefahr ist, unterscheiden sich offenbar auch hier die Ansichten. Ich möchte deshalb kurz auf die aktuelle Einschätzung der Situation durch Wissenschaftler eingehen. (…)
In Bezug auf die Stallpflicht wäre Folgendes zu überlegen: Mit dem Auftreten infizierter Wildvögel in der heimischen Fauna in Deutschland ist jetzt die Möglichkeit des Kontakts zwischen infizierten Wildvögeln und Hausgeflügel entstanden, die es mit Zugvögeln so bisher nicht gab. Deshalb kommt Stallpflicht als Vorsorge infrage, obwohl man natürlich auch die Kehrseite betrachten muss. Die größte Gefahr besteht eben beim Übergreifen der Vogelgrippe auf große Tierbestände.
Im Zusammenhang damit ist die Frage zu stellen, wie wir mit Tieren umgehen. Artgerecht gehaltene Tiere sind robuster und wehiger anfällig. Es kann deshalb nicht angehen, dass die Stallpflicht zur Bekämpfung der Vogelgrippe von Verfechtern der Käfighaltung vorgeschoben wird, um das Verbot der Käfighaltung aufzuheben.
Tierschutz ist ein Staatsziel und das Verbot der Käfighaltung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Verlauf der Ausbreitung legt im Gegenteil nahe, kleineren Strukturen mit geschlossenen Kreisläufen den Vorzug zu geben. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF-Datei herunterladen:
herrmann_2006-03-16_slt43_top1.pdf