Johannes Lichdi: Koalition misslingt verfassungskonforme Neuregelung des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir feiern heute einen wahrhaft historischen Moment: Der Sächsische Landtag nimmt eine Eingriffsbefugnis für Sicherheitsbehörden zurück. – Wir freuen uns, dass sich die Koalition unserem Vorschlag vom August 2005 angeschlossen hat, und die OK-Zuständigkeit des Verfassungsschutzes streichen wird.
Dieses Verdienst gebührt aber weniger der Koalition, als dem Sächsischen Verfassungsgeber und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Art. 83 der Sächsischen Verfassung verlangt die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Daher muss der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes auf den im Jahre 1992 bestehenden Aufgabenbestand beschränkt bleiben. (…)
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lichdi_2006-04-05_slt45_top2.pdf