Johannes Lichdi: Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst darf durch Anti-Terror-Datei nicht verletzt werden

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Ich möchte daher zuallererst klarstellen, dass auch meine Fraktion eine erhöhte terroristische Gefährdungslage sieht und die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei als Index-Datei befürwortet.
Herausgekommen ist jedoch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem auch der sächsische Innenminister bei einem Treffen der Innenminister seine Zustimmung erteilt hat. Nicht beachtet hat er die besondere sächsische Verfassungsrechtslage, die ein eindeutiges und vom Verfassungsgerichtshof operationalisiertes Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst vorsieht.
Wir können spekulieren, ob der Innenminister, juristisch falsch beraten oder absichtlich in Kauf genommen hat, dass die sächsische Verfassung durch das neue Bundesgesetz ausgehebelt werden würde. Jedenfalls hat er keine Unterstützung vom Justizminister bekommen, der sich offensichtlich zum Ziel gesetzt hat, diesen Fakt zu verschleiern. Dies alles lässt für uns nur den Schluss zu, dass die Staatsregierung ganz froh ist, dass sie die ungeliebte Verfassungsrechtslage so „elegant“ über den Umweg des Bundesrechts los wird, ohne den Verfassungstext ändern zu müssen. (…)
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lichdi_2006-10-11_slt61_top6.pdf