Michael Weichert: keine Entmündigung der Kommunen über den Hebel der Zweckbindung

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Es ist unbestritten, das Grundprinzip des Kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen ist modern und fortschrittlich: Gemäß dem tragenden Prinzip des sächsischen Finanzausgleichssystems, dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz,  sollen sich die Einnahmen des Freistaats und der Kommunen gleichmäßig entwickeln. Sinnbild ist das gemeinsame Boot, in dem Freistaat und Kommunen sitzen. Die Kommunen werden somit an günstigeren Einnahmeentwicklungen des Freistaats ebenso beteiligt, wie sie andererseits an verhältnismäßig ungünstigeren Entwicklungstendenzen teilhaben.
(…) Durch die Änderungsanträge der Koalition wird die investive Zweckbindung  der Schlüsselzuweisungen bei den Kommunen  noch einmal kräftig angehoben – für beide Jahre insgesamt um rd. 65 Mio. € Hierzu trägt bei, dass den Kommunen ein Betrag von rd. 50 Mio. €, der ihnen eigentlich erst 2009 zusteht, bereits 2007 ausgereicht und zu 75% investiv gebunden wird.
Der Herr Staatsminister für Finanzen will hierdurch erreichen, dass die Vorgaben aus dem Solidarpakt II wieder zu 100% eingehalten werden. Die kommunalen Spitzenverbände sehen aber für so hohe Investitionen keinen Bedarf: In einer Stellungnahme an den HFA schreiben die Kommunalen Spitzenverbände, ich zitiere: „Diese investive Zweckbindung kommunaler Mittel entspricht weder der kommunalen Interessenlage, noch ist sie vor dem Hintergrund der Solidarpakt-Verpflichtungen geboten.“
Auch der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags gibt die hohe investive Zweckbindung zu bedenken und sieht hierdurch sogar die erreichten Standards im Bildungs- und Sozialbereich bedroht! (…)
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weichert_2006-12-13_slt67_top2.pdf