Diskussion zum Versammlungsgesetz – „Ge(h-)denken ohne Versammlungsfreiheit?“
Am Mittwoch soll ein neues sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen werden, um Verbote extremistischer Versammlungen zu erleichtern.
70 TeilnehmerInnen interessierten sich für die kritische Auseinandersetzung der GRÜNEN mit diesem Gesetz und deren Folgen. Der renommierte Versammlungsrechtler, Herr Prof. Clemens Arzt, betonte mit Blick auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gravierende verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, Verbotstatbestände zu erweitern.
Frau Hildegart Stellmacher, Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V. Dresden, verwies darauf dass, dass Erinnerung sich mit der Zeit ändern kann. Es gibt authentische und symbolische Erinnerungsorte und Orte der Täter. Für die Frauenkirche ist der Erinnerungs- und Symbolgehalt keineswegs eindeutig.
Grit Hanneforth vom Kulturbüro kritisierte die Dresdner Versammlungsbehörde für ihr restriktives Vorgehen gegen die Anti-Nazidemonstrationen in den vergangenen Jahren. Das von dieser angeführte Trennungsgebot, wonach die Routen von Nazis und Gegendemonstranten möglichst weit von einander getrennt werden, entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Dies bestätigte auch Prof. Arzt, der erstmals in der Vorbereitung auf die Veranstaltung davon gehört hat. Auch sei im unverständlich im Rahmen des 13. Februars von polizeilichen Notstand zu sprechen.
» Diskussionspapier "Kritik des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP zum Versammlungsrecht" (PDF)
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