Datum: 01. Juli 2015

Geschlechtergerechtes Haushalten in Sachsen

Eine transparente Haushaltsführung fordert die GRÜNE Landtagsfraktion seit je her, damit der Landeshaushalt nachvollziehbar ist und klar ist, wofür die bereitgestellten Mittel eingesetzt werden.
Der im April 2015 verabschiedete Doppelhaushalt ist weder transparent noch berücksichtigt er, dass die zur Verfügung gestellten Mittel unterschiedlich Effekte für Männer und Frauen sowie Jungen und Mädchen haben.
Grund genug für Eva Jähnigen, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, am 18. Juni 2015 Vertreterinnen und Vertreter aus öffentlicher Verwaltung, Unternehmen, Hochschule, Vereinen und Interessierte zu einem Fachgespräch zu laden. Gemeinsam haben wir diskutieren, woran es liegt, dass die Staatsregierung bei einem so zukunftsweisenden Thema keinen Handlungsbedarf sieht und was in Sachsen möglich ist.
In Österreich etwa hat das geschlechtergerechte Haushalten (Gender Budgeting) Ver­fassungsrang. In Deutschland ist  Berlin am weitesten fortgeschritten und verfolgt seit über zehn Jahren systematische Anstrengungen, auf Basis von Gender Bugeting Gleich­stellungspolitik zu betreiben. Aber auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nieder­sachsen, Hessen oder Baden-Württemberg gibt es konkrete Beschlüsse zur Einführung einer geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung.
Dr. Mara Kuhl hielt das erste Referat, sie ist Expertin für die Umsetzung von Gleichstellungspolitik, und hat das Land Berlin bei der Einführung von Gender Budgeting in den dortigen Landeshaushalt beraten. Sie gab einen Überblick, welche Chancen und Hindernisse mit der Einführung von geschlechtergerechtem Haushalten (Gender Budgeting) in der öffentlichen Verwaltung ver­bunden sind. So reicht es nicht aus, allein gleichstellungspolitische Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Vielmehr bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Aufstellung des Haushaltes, der die Ver­teilung der öffentlichen Finanzen auf geschlechterspezifische Effekte hin überprüft und steuert.
Sie veranschaulichte, wie die Umsetzung im Berliner Landeshaushalt funktioniert und wie eine strategische Rollenteilung im Prozess des geschlechtergerechten Haushaltens zwischen Ver­waltung, Parlament und außerparlamentarischen Akteuren gestaltet sein kann.
Berlin hat hierfür eine ressortübergreifende „Arbeitsgruppe Gender Budget“ unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Finanzen eingesetzt, die in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Gender-Mainstreaming-Geschäftsstelle sowie unter Beteiligung von Nichtregierungs­organisationen seit Juli 2003 eine praxisorientierte Gender Budgeting-Einführungsstrategie ent­wickelt hat.
Mit dem Hinweis, dass Sachsen weit von solch einer ressortübergreifenden Arbeits­gruppe entfernt ist, leitete Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, die zweite Referentin des Abends sowie Präsidentin der Dresden International University und ehemalige Vorsitzende des Landesfrauenrates, ihren Bei­trag ein. Das Hauptproblem sei, dass sich Sachsen keine gleichstellungspolitischen Ziele bei der Erstellung des Haushalts gibt. Und wenn das Ziel nicht bekannt ist, kann auch nicht entsprechend gesteuert werden.
Dr. Mara Kuhl hatte bereits in ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass von den durch die öffentliche Verwaltung ausgereichten Zuwendungen und Zuschüsse, Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen nicht im gleichen Maße profitieren. In der Diskussion mit den Gesprächsteilnehmern wurde dieser Eindruck bestätigt. So wurde auch hier angesprochen, dass von Landesseite keine klare Zielformulierung für die verschiedenen Förderungen vorliegt, und dass außer der Mittelabruf, kein Kriterium bekannt ist, dass die Staatsregierung zur Bewertung eines Förderprogramms berücksichtigt. Bei den Teilnehmerinnen, die zum Teil auch Projektträger und Fördermittelnehmer waren, hat das für Frust gesorgt, da in jedem Antrag umfassende Zielvorgaben zu formulieren sind, die weit über „ja, wir geben das Geld aus“ hinausgehen.
Ganz anders funktioniert eine gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung. Hier ist Transparenz das oberste Gebot. Zunächst gilt es, den Haushalt so zu ana­lysieren, dass sichtbar wird, von welchen Maßnahmen in welchem Umfang Frauen und Männer, bzw. Mädchen Jungen profitieren. In einem zweiten Schritt sind politische Ziele zu formulieren, wie Geschlechtergerechtig­keit erreicht werden kann, um darauf aufbauend Umsetzungsschritte zu definieren. Nach Abschluss des Haushaltsjahres sind die entsprechenden Maßnahmen zu evaluieren, um ggf. nachsteuern zu können.
Auf die abschließende Frage, wie dieser beschriebene Prozess sich tatsächlich in der Aufstellung des sächsischen Doppelhaushaltes wiederfinden kann und welche Entscheidungsträgerinnen und -träger dabei eine zentrale Rolle spielen müssten, waren sich die Referentinnen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachgesprächs einig: FinanzentscheiderInnen auf Behördenebene, Steuerfachleute, WissenschaftlerInnen, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen und FachpolitikerInnen.
Bis es aber soweit ist, müssen noch dicke Bretter gebohrt werden. Dies wurde nicht nur in der Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachgesprächs deutlich, sondern auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die Eva Jähnigen im Vorfeld des Fachgesprächs an die Staatsregierung gerichtet hat.
Finanzminister Georg Unland sieht keinen Handlungsbedarf, Gender Budgeting als Instrument zur Gleichberechtigung der Geschlechter in die Sächsische Haushaltsaufstellung einzuführen. Uns GRÜNEN stellt sich dann schon die Frage, wie sich die Staatsregierung einem so wichtigen Thema so konsequent verschieß kann, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel, der nicht nur Ostdeutschland fest im Griff hat.
In Europa ist Deutschland das Land mit der ältesten Bevölkerung. In Deutschland hat Sachsen den höchsten Anteil an Menschen im Rentenalter. Der demografische Wandel hat uns fest im Griff. In den nächsten zehn Jahren ist für den Freistaat Sachsen ein Bevölkerungsrückgang von weiteren 6,6 – 9,9% % prognostiziert. Nicht unerheblich für diese Entwicklung, sind die Frauen, die keine Perspektiven im Freistaat sahen/ sehen und daher weggegangen sind. Nicht nur sie fehlen in Sachsen, sondern auch ihre Familien und Kinder.
Wir bedanken uns bei den Referentinnen und allen Teilnehmerinnen für das konstruktive und anregende Gespräch.

» Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen: „Geschlechtergerechtes Haushalten in Sachsen“ (Drs 6/1715)

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