Datum: 27. Mai 2016

Ökologischer Finanzausgleich in Sachsen – Fachgespräch am 17.5.2016

Knapp 20 Personen folgten am 17. Mai der Einladung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den Sächsischen Landtag und diskutierten zum Thema „Ökologischer Finanzausgleich“.
Franziska Schubert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin begrüßte, alle Anwesenden herzlich.
Prof. Dr. Irene Ring, stellvertretende Leiterin des Department Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erläuterte in ihrem Inputreferat die Hauptgedanken des Ökologischen Finanzausgleichs, welcher ihren Arbeitsschwerpunkt seit vielen Jahren darstellt (» Präsentation Prof. Dr. Irene Ring [PDF]).
Ein ökologischer Finanzausgleich honoriert Gemeinden für Naturschutzanstrengungen, bspw. Schutzgebietsausweisungen. D.h., es wird in die Berechnung der Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz eingepreist, wodurch insbesondere ländlichere Regionen profitieren können. Sinkende Einwohnerzahlen könnten damit einen Ausgleich finden, denn bislang wird pro Kopf verteilt.
Prof. Dr. Ring zeigte anhand von Beispielrechnungen, welche Varianten der Anerkennung Auswirkungen auf die finanzielle Verteilung der Zuweisungen ergeben würde.
Sie wies darauf hin, dass Artenschutz und Naturschutz über lokale Angelegenheiten hinausgehen und der Nutzen des Naturschutzes von globaler Relevanz sind. D.h., dass auch ländliche Regionen Dienstleistungen erbringen für das Umland im Sinne von Erholungs- und ökosystemaren Dienstleistungen. Über einen ökologischen Finanzausgleich würden derart spezifische Leistungen zukünftig honoriert werden.
Als Beispiele wurden Brasilien mit langer Tradition und Portugal als erstes europäisches Land aufgeführt. In Frankreich gibt es eine kleine Lösung und in Polen die Initiative der Kommunalverbände zur Einführung eines Finanzausgleichs. Auch in Deutschland gibt es schon lange die Forderung des Sachverständigenrats für Umweltfragen.
Die Zuweisung können nach Schutzgebietskategorie aufgeschlüsselt oder nach Flächenanteil, ähnlich dem Schülermodell, ausgerichtet werden. Für ihre Beispielrechnung entsprach einem Hektar Naturschutzeinheit einer Einwohner.
Die Indikatoren dürfen nicht zu komplex ausgestaltet werden, um eine Lenkungswirkung nachvollziehen zu können. Nach der Aufstellung der Indikatoren sind ein Monitoring und gegebenenfalls ein Nachsteuern wichtig. Auch auf EU-Ebene ist ein ökologischer Ausgleich denkbar.
Prof. Dr. Ring sprach von einem Erweiterungsbedarf, aufgrund der Dominanz der nachsorgender Aufgaben, wie Abfallentsorgung oder Abwasserbehandlung. Dort herrscht ein Ungleichgewicht zu den Schutzaufgaben.
Die ökologischen Finanzzuweisungen sind dabei nur ein Teil im Instrumentenmix mit u. a. dem Ordnungsrecht für Schutzgebiete und finanziellen Anreizen durch Förderungen. Sie legte Wert auf die begleitende Informationspolitik.  
Im Anschluss berichtete Nils Droste über die Erfahrungen und die Entwicklungen des ökologischen Finanzausgleichs in Brasilien. Dort sind die Indikatoren die Schutzgebiete. Aus der Sicherstellung von Wasserschutzgebieten für die Versorgung der Hauptstadt in Parana entstand eine Unzufriedenheit der betroffenen Gemeinden, die sich einen Ausgleich erstreiten konnten. Dieses Beispiel entwickelte sich zum Vorbild. Aus der Kompensation wurde ein Anreizsystem.
In der sich anschließenden Diskussion, die Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion moderierte, wurden viele verschiedene Aspekte angesprochen.
Alexander Hennig von der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft war als kommunaler Vertreter der Ansprechpartner bezüglich seiner praktischen Erfahrungen im Podium vertreten.
Die Fragen, die aufkamen, waren bspw. die nach dem richtigen Adressaten, nach dem besten Verteilungsschlüssel und welche Aufgaben in welcher Ebene zu finanzieren sind. Es wurde die Frage aufgeworfen, welche Alternativen zum Finanzausgleich in der Anwendung von Projekten gesehen werden und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben.
Es kam die Mahnung zur Vorsicht vor Doppelfinanzierungen bei der Anwendung des Finanzausgleichs und von Fördermitteln auf.
Die Diskussion drehte sich außerdem um die Zweckbindung oder der Verzicht auf die Zweckbindung bei Finanzausgleichsmitteln und die daraus resultierende Einschränkung in der kommunale Selbstverwaltungshoheit sowie welche Indikatoren man verwenden und wie kombinieren kann. Weiterhin wurde vorgeschlagen, mit Akteuren zu klären, welche Umsetzung für Sachsen geeignet ist.
Es kam die Anmerkung, dass fehlende Umweltkriterien zum Beispiel Wasser- und Luftreinhaltung sind, der Artenschutz am aufwändigsten ist und durch einen Finanzausgleich nicht erreicht wird. Dort müsste man eher in der Landwirtschaftlichen Praxis ansetzen.
Einigen Raum nahm die Diskussion ein, welche Anreizwirkung durch den ökologischen Finanzausgleich erreicht werden kann. Das Hauptanliegen ist die Änderung der Anreizstruktur und die darauffolgende langfristige Wirkung.
Zustimmung herrschte bei dem Anspruch, dass bei dem Lastenausgleich auch Naturschutz in Zukunft eine Rolle spielen muss und es dabei nicht allein auf Schadensabwehr begrenzt bleiben darf.
Das Ziel ist, wenn Kommunen vorbildlich oder großflächig etwas für die Umwelt unternehmen und daraus Nachteile haben, sollen sie einen Ausgleich bekommen.

Hintergrund:
Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden gerät zusehends in Schieflage. Insbesondere der ländliche Raum ist durch sinkende Einwohnerzahlen und zurückgehende Schlüsselzuweisungen davon betroffen. Neue Konzepte müssen diese Benachteiligungen auffangen und für finanzielle Gerechtigkeit sorgen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt zu einem Fachgespräch ein, um neue Wege zu diskutieren, wie Finanzen und Ökologie zusammen wirken können.
Denn auch Naturschutz ist öffentliche Daseinsvorsorge, der jedoch bei knappen Mitteln oft ins Hintertreffen gerät. In Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen versucht man das Problem zu lösen, in dem Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen für Naturschutz und ökologische Leistungen erhalten. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass langfristige und vorsorgende Aufgaben, die dem Natur- und Ressourcenschutz dienen, nicht ständig um ihre Bedeutung und Finanzierung kämpfen müssen.
Landkreise und Kommunen sind hierbei wichtige Akteure, da die Umsetzung nationaler Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategien auf lokaler Ebene geschieht.
Wir möchten mit Ihnen diskutieren, ob auch in Sachsen die Einführung des Naturschutzes als ein Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs eine sinnvolle Möglichkeit ist, um diesen Bereich nachhaltig und vor Ort zu stärken, welche kommunalen Anreize für Naturschutz gesetzt und welche Wirkungen entfaltet werden können.
» Erläuterungen zum Thema ökologischer Finanzausgleich [PDF]

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