Datum: 12. Januar 2017

Diskussion zum Thema „Gute Schule 2020“ in Freital

Die abschließende Gesprächsrunde in diesem Jahr unter der Überschrift "Gute Schule 2020" führte Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, am 20. September 2016 ins StadtKulturHaus nach Freital. Mit den anwesenden Gästen wurde über die Anforderungen und Erwartungen an ein neues sächsisches Schulgesetz intensiv diskutiert. Im Podium hatten neben Petra Zais auch Eric Bußmann (Geschäftsführer des LandesSchülerRates Sachsen) sowie Ulf Krüger (Vorsitzender des GEW-Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) Platz genommen.
 
Petra Zais stellte zu Beginn die Hintergründe zur Schulgesetz-Novelle vor und erläuterte anschließend die drei zentralen Bereiche bei denen wir GRÜNE Änderungsbedarf sehen. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo sie von allen Beteiligten gewollt sind. Inklusion sehen wir als Auftrag aller Schulen, für die dann auch die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Schließlich wollen wir die Eigenverantwortung der Schulen stärken, denn die Akteure vor Ort wissen am besten, was sie für eine gute Schule und gute Bildung brauchen. Zu diesen Punkten wird die GRÜNE-Landtagsfraktion auch Änderungsanträge zur Schulgesetz-Novelle einbringen. Daneben sind uns noch weitere Punkte wichtig. Dazu zählen Fragen zur Klassengröße, zu denn Mindestschülerzahlen und auch transparente Regelungen zur Schulpflicht.
 
In der Diskussion mit den Teilnehmern spielte die Digitale Bildung noch einmal eine wichtige Rolle. Hier schlummert noch viel Potential, auch mit Blick auf die individuelle Förderung der SchülerInnen. Neu in der Diskussionsrunde war das Thema Elternmitwirkung. Für interessierte Eltern gibt es die Möglichkeit, sich in einem mehrtägigen Seminar zu Elternmitwirkungsmoderatoren weiterbilden zu lassen. Anschließen sind diese in den Schulen unterwegs und gestalten vor Ort Elternabende und unterstützen die Elternarbeit.
 
Einig waren sich die Teilnehmer, dass der derzeitige Entwurf so nicht als Gesetz verabschiedet werden sollte. Die vielen Anregungen und Stellungnahmen sollten in der neuen Fassung eine stärkere Berücksichtigung finden.

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