This is a woman’s world!
Das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 wurde endlich abgelöst. Mit dem Gleichstellungsgesetz, welches am 20. September im Sächsischen Landtag zur Abstimmung stand, gelingt uns der große Schritt ins 21. Jahrhundert. Das Gesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Fortschritte mit sich.
Und das alles dient uns allen: Gleichstellung ist ein echter Standortfaktor und macht den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver. Wir sind überzeugt, dass das Gleichstellungsgesetz nicht nur ein wichtiger Schritt in das 21. Jahrhundert ist, sondern auch langfristig zu einer gut funktionierenden Verwaltung mit motivierten Mitarbeiter*innen beitragen wird.
Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sie erhalten zukünftig ein Beschwerderecht bis hin zu einem Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Funktionen sind viel klarer geregelt, z.B. die Beteiligung an Bewerbungsverfahren, Weiterbildungsansprüche oder die Freistellung. Bisher war das Frauenfördergesetz für die Frauenbeauftragten oft ein „zahnloser Tiger“, wie die Anhörung im Ausschuss zeigte. Das wird sich nun ändern. Das Gesetz bringt mehr Klarheit.
Förderung von Frauen in Führungspositionen
Führungspositionen sollen auch in Teilzeit angeboten werden und Frauen sollen bei Weiterbildungen und Mentorings zu dem Thema bevorzugt berücksichtigt werden. Zudem gilt in Zukunft: Überall, wo Frauen auf der jeweiligen Ebene unterrepräsentiert sind, werden alle Bewerberinnen eingeladen. Das ist wichtig, denn Frauen und Männer haben ein unterschiedliches Bewerbungsverhalten: Frauen bewerben sich seltener, wenn sie die Anforderungen nicht zu 100 Prozent erfüllen. Darüber hinaus werden Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes
Der Freistaat wird attraktiver für dringend benötigte Fachkräfte im öffentlichen Dienst. Hier stehen wir in direkter Konkurrenz mit der Wirtschaft. Eine moderne Verwaltung geht nicht ohne tatsächliche Gleichstellung. Die Möglichkeit, Homeoffice zu nutzen oder eine Führungsposition in Teilzeit wahrzunehmen, steht auch Bediensteten aller Geschlechter zur Verfügung. Dadurch wird allen Menschen ermöglicht, sich gleichberechtigt an der Familien- oder Pflegearbeit oder der Gleichstellungsarbeit in den Dienststellen zu beteiligen.
Frauen im öffentlichen Dienst
Der Anteil von Frauen im öffentlichen Dienst ist hoch, ihr Anteil in Führungspositionen ist hingegen teilweise sehr niedrig.