Anhörung Vertrauliche Spurensicherung – BÜNDNISGRÜNE fordern flächendeckenden Ausbau
Obwohl seit 2020 bundesrechtlich vorgesehen ist, dass die Kosten der vertraulichen Spurensicherung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sind die notwendigen Verträge zwischen Land und der gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen bisher nicht abgeschlossen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will diese strukturellen und finanziellen Versorgungslücken schließen und die vertrauliche Spurensicherung im gesamten Freistaat dauerhaft absichern. Der entsprechende Antrag (Drs 8/4468) wurde heute im zuständigen Fachausschuss angehört.
Katja Meier, Sprecherin für Gleichstellung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, betont nach der Anhörung:
„Hilfe für Betroffene von Gewalt darf nicht länger vom Wohnort oder fehlender Information abhängen. Damit vertrauliche Spurensicherung flächendeckend angeboten werden kann, brauchen Krankenhäuser und Praxen endlich verlässliche Abrechnungsgrundlagen. Der gesetzliche Rahmen dafür steht bereits – jetzt ist der Freistaat Sachsen in der Pflicht, die notwendigen Verträge abzuschließen und das Angebot mit einer landesweiten Öffentlichkeitskampagne für Betroffene bekannt zu machen.“
Alle Sachverständigen machten in der Anhörung deutlich, dass eine rechtssichere und qualitativ hochwertige Spurensicherung nur mit klaren landesweiten Standards und einer verlässlichen Finanzierung möglich ist. Entscheidend dafür sind bedarfsgerechte Schulungen der Ärztinnen und Ärzte. Denn ohne diese Voraussetzungen drohen der Verlust wichtiger Beweise sowie erhebliche Nachteile für Strafverfahren und für die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen.
„Solange Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzte die vertrauliche Spurensicherung nicht regelhaft mit den Krankenkassen abrechnen können, bleibt das Angebot lückenhaft. Das führt zu regionalen Ungleichheiten und gefährdet eine verlässliche Versorgung von Betroffenen“, so Meier.
„Die vertrauliche Spurensicherung ist nicht nur eine medizinische Leistung, sondern ein zentraler Baustein von Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit. Die heutige Anhörung hat den Handlungsbedarf klar bestätigt. Jetzt muss die Staatsregierung die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit dieses Angebot überall in Sachsen verlässlich zur Verfügung steht.“