Volksantrag Bildungszeit – Melcher: Eine gesetzlicher Anspruch stärkt Ehrenamt, Demokratie und Wirtschaft gleichermaßen
Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf in Form eines Volksantrages: „’5 Tage Bildungszeit in Sachsen‘ Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat“ Drs 8/1429
24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.02.2025, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,
liebe Gäste aus der Zivilgesellschaft,
wir führen heute eine Debatte über einen Volksantrag. Die sächsische Bürgerschaft hat ein Zeichen gesetzt, direkt und mit 55.600 Unterschriften. Das ist mehr als eine Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Das ist ein demokratischer Auftrag.
Der Kern dieses Volksantrags ist klar und verständlich: Fünf Tage jährlich für Weiterbildung, beruflich, politisch, kulturell oder ehrenamtlich. Die Sächsinnen und Sachsen erwarten von uns eine verbindliche gesetzliche Regelung. Wir BÜNDNISGRÜNE sagen klar und deutlich: Nehmen Sie diesen Auftrag ernst. Führen Sie eine konstruktive Debatte. Und orientieren Sie sich an mehr als 50 Jahre Erfahrung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
denn Bildungszeit ist längst etabliert. Bereits 1974 hat die Internationale Arbeitsorganisation festgehalten, dass Arbeitnehmende bezahlte Freistellung für Weiterbildung erhalten sollen. In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – gibt es den Rechtsanspruch. Und das ohne wirtschaftlichen Einbruch. Im Gegenteil. Die Kammern anderer Länder bewerten die Bildungszeit als sinnvolle Unterstützung. Warum? Weil sie Zahlen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bildungszeit ist eine Investition: Gerade in Zeiten tiefgehender Transformation. Wenn wir Arbeitsprozesse digitalisieren, wenn neue Technologien Einzug erhalten, ist kontinuierliche Weiterbildung eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Auch und gerade über das freiwillige Engagement von Arbeitgebenden hinaus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von gut qualifizierten Teams.
Schauen wir für die Effekte der Bildungsfreistellung einmal nach Rheinland-Pfalz, denn dort wird eine Statistik geführt. Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung machen über 80 Prozent aller Anerkennungen aus. Die Mehrheit der Betriebe, fast 70 Prozent, nimmt dort die Erstattung für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch, die für ihre Beschäftigten zu einem höheren Abschluss führen. Davon 41,5 Prozent insbesondere zur Meisterin und zum Meister sowie zur Fachwirtin und zum Fachwirt.
Ja, da mögen Sie sich die Augen reiben: Die Menschen machen in der Freistellung Ihren Meister, aber vom Land bezuschusst, werte Vertreter:innen der Kammern!
Wir als BÜNDNISGRÜNE haben uns von Anfang an für eine Lohnkostenerstattung eingesetzt. Das ist in der vorliegenden Beschlussvorlage gelungen und eine echte Weiterentwicklung zur Vorlage.
Und was in der Debatte gern verschwiegen wird: Die Inanspruchnahme ist mit maximal 2 Prozent moderat. Von massenhaften Ausfällen kann keine Rede sein! Und: Ja, die Freistellung ist aus betrieblichen Gründen versagbar. Wenn mehr als 25 Prozent der Arbeitnehmenden eines Betriebs im laufenden Jahr Bildungszeit beantragen, kann die Freistellung verweigert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
umso mehr frage ich mich, ob alle, die hier so laut protestieren, den Gesetzentwurf überhaupt gelesen haben? Oder mal die Zahlen und Fakten konsultiert haben Denn als Folge dieses künstlich aufgeheizten Aufstands soll der Anspruch nun auf drei Tage verringert werden. Und an diesem Punkt sagen wir als BÜNDNISGRÜNE klar: Wir bleiben bei der Volksgesetzgebung und damit dem Willen der Sächsinnen und Sachsen. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht, der diesen Willen umsetzt und 5 Tage fordert. Denn die Kürzung des Anspruchs schadet genau denjenigen, die eine berufliche oder eine Ehrenamtsqualifikation absolvieren, denn diese dauern schlicht länger.
Und auch an der Stelle sage ich es nochmal deutlich: Schauen Sie in die Zahlen, die andere Länder führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der Debatte möchte ich auch einen Blick auf die politische Bildung legen. Die politische Bildung vermittelt Kompetenzen, keine Meinungen. Informationen einordnen, Argumente prüfen, die eigenen demokratischen Rechte, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten kennen. DAS befähigt Bürgerinnen und Bürger, unabhängig, urteilsfähig zu sein. Solche Kompetenzen sichern Freiheit und unsere Demokratie gedeiht durch diese Mündigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aber auch das Ehrenamt braucht Qualifikation: Sportvereine, Feuerwehren, Jugendarbeit, Kirchen tragen sich durch Menschen, die Verantwortung übernehmen, nach Feierabend, am Wochenende, oft still und selbstverständlich.
Ohne Schulung brennen diese Strukturen aus. Bildungszeit stärkt sie: durch Fortbildungen für Jugendleiter, für Vereinsvorstände, für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen. Genau deshalb fordern der Landessportbund und zahlreiche Verbände diese Regelung.
Dieses Engagement fällt nicht vom Himmel. Es braucht Zeit. Bildungszeit. Und Ein Nein zur Bildungszeit legt die Axt an den Zusammenhalt, den Kit unseres Gemeinwesens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie Sachsen nicht länger außen vor. Debattieren Sie inhaltlich, nicht ideologisch. Eine gesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit stärkt Ehrenamt, Demokratie und Wirtschaft gleichermaßen!
Mein Dank gilt all jenen, die mit Engagement und Ausdauer diesen Volksantrag „Fünf Tage Bildungszeit für Sachsen“ getragen haben.