Datum: 25. März 2026

Schutz vor häuslicher Gewalt — Meier: Wer Frauen schützen will, muss Angebote ausbauen, nicht kürzen

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der SPD-Fraktion: „Die Scham muss die Seite wechseln: Opfer unterstützen. Täter bestrafen. Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sachsenweit stärken.“

26. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 25.03.2026, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

Im sächsischen Landtag zeigt sich das Problem schon, bevor überhaupt jemand ans Redepult tritt. Ein Blick in diesen Saal reicht. 73 Prozent der Mitglieder dieses Parlaments sind Männer. Und das bedeutet: In diesem Parlament entscheiden überwiegend Männer über Gewaltschutz.

Daraus ergibt sich Verantwortung. Doch wenn es um häusliche und sexualisierte Gewalt geht, reden noch immer vor allem Frauen. Genau das ist Teil des Problems. Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenthema. Sie ist ein gesellschaftliches Machtproblem. Deshalb sage ich heute ausdrücklich an die Männer in diesem Haus: Diese Debatte geht Sie etwas an. Denn die Wut über Gewalt gegen Frauen darf nicht immer nur bei den Frauen bleiben.

Sie muss endlich dort ankommen, wo Verantwortung ist. Bei Vätern, Brüdern, Kollegen, Vorgesetzten, Ministern, Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden. Bei denen, die zuhören und trotzdem zu oft schweigen. Es reicht nicht, betroffen zu nicken.

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

Nahezu wöchentlich werden Fälle öffentlich, die zeigen, wie strukturell Gewalt gegen Frauen ist – ob im Fall Gisèle Pelicot oder in der Aufarbeitung rund um Jeffrey Epstein. Auch hierzulande zeigt der Fall Collien Fernandes, was Gewalt gegen Frauen heute auch ist. Dass sie ihre Prominenz nutzt, um auf dieses Thema aufmerk-sam zu machen, verdient Solidarität, Respekt und Dank. Denn Gewalt gegen Frauen ist heute nicht nur körperlich.

Sie ist auch digital, sexualisiert, entwürdigend.

Und sie ist darauf gerichtet, Frauen zu kontrollieren,
zu demütigen und ihnen die Deutung über den eigenen Körper zu nehmen. Dieser Fall trägt einen prominenten Namen. Die meisten Fälle tun das nicht.

Sie heißen Michaela.
Sie heißen Leonie.
Sie heißen Ayşe.
Sie heißen Janette.

Und sie leben in Leipzig, in Plauen, in Görlitz, in Zwickau, in Dresden. Sie sind nicht auf Magazincovern. Sie haben keine großen Interviews.

Aber sie erleben dieselbe Angst, dieselbe Scham, dieselbe Ohnmacht. Und viel zu oft erleben sie auch denselben Staat, der nicht schnell genug schützt und Hilfesysteme noch immer nicht so ausbaut, wie es notwendig wäre. Darum war es richtig und wichtig, dass der Bund Anfang 2025 das Gewalthilfegesetz beschlossen hat und sich künftig finanziell am Ausbau des Hilfesystems beteiligt.

Aber Bundesmittel dürfen kein Vorwand sein, um Landesmittel zurückzufahren. Der Haushalt, den die Regierung gerade aufstellt, wird zum Lackmustest.
Denn wie viel Geld für Gewaltschutz vorgesehen wird, ist eine politische Entscheidung und Ausdruck einer Gewichtung.

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ist ein Meilenstein. Er wurde über Jahrzehnte erkämpft und verpflichtet auch die Staatsregierung.
Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung für gute Zeiten. Jetzt braucht es ein Ausführungsgesetz statt betroffener Sonntagsreden, die keine Frau vor Gewalt schützen.

Umso bitterer ist das Signal aus Leipzig.

Die Zentrale Sofortaufnahme, soll bereits wegen fehlender Mittel zum 30.06. beendet werden und zunächst bis Jahresende als reguläre Schutzeinrichtung weiterbetrieben werden. Wer Frauen wirksam schützen will, darf Angebote nicht dort zurückbauen, wo sie gebraucht werden.

Gleichzeitig gibt es auch gute Beispiele. Die fraktionsübergreifende Einigung bei der vertraulichen Spurensicherung zeigt, dass politische Einigung möglich ist, wenn der Wille da ist. Genau solche Schritte brauchen wir mehr.

Deshalb braucht es jetzt dreierlei.

Erstens: ein starkes sächsisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz, das Zuständigkeiten, Zugang, Finanzierung und Schutz verbindlich regelt.

Zweitens: den klaren politischen Willen, Bundesmittel als Ergänzung zu begreifen und nicht als Einladung zum Sparen.

Drittens: eine Debatte, in der Männer endlich nicht mehr Zuschauer sind, sondern Mitverantwortliche.

Denn wenn Männer in Parlamenten, in Regierungen, in Be-hörden und in Familien weiter so tun, als ginge sie das alles nur mittelbar etwas an, dann bleibt die Last wieder bei den Frauen. Aber Gewalt gegen Frauen verschwindet nicht, solange Frauen allein darüber sprechen und um Schutz kämpfen müssen. Sie verschwindet nicht, solange Täter auf Lücken, Schweigen und Wegsehen bauen können. Die Scham muss die Seite wechseln. Und endlich auch die Verantwortung.

Nicht die Betroffenen müssen sich erklären, Rücksicht nehmen oder sich anpassen.

Die Verantwortung liegt bei den Tätern. Und bei der Politik, die Frauen und Kinder wirksam schützen muss.