Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt
Redebeitrag des Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der LINKEN „Geschlechtsspezifische Gewalt“ (Drs 8/4599)
29. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Dienstag, 13.05.2026, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Wir haben keinen Platz mehr.“
Das ist vielleicht einer der härtesten Sätze, die eine Frau hören kann, wenn sie Schutz sucht. Er fällt in einem Moment, in dem sie den Mut gefasst hat zu gehen, ihre Kinder genommen hat und versucht, der Gewalt zu entkommen. Und dann scheitert Schutz nicht an ihrem Mut, sondern an fehlenden Kapazitäten. 947 Frauen und 1.077 Kinder mussten im vergangenen Jahr in Sachsen aus Schutzeinrichtungen abgewiesen werden.
Dazu kommen 10.202 Fälle häuslicher Gewalt, 412 Vergewaltigungen und 1.302 Fälle von Stalking im Jahr 2024. Und das ist nur das Hellfeld. Diese Zahlen erzählen nicht von Einzelfällen. Sie erzählen von einem System, das Schutz noch nicht überall gewährleisten kann. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein privater Konflikt, kein Beziehungsdrama, kein Ausnahmefall. Sie ist Kontrolle, Abwertung, Einschüchterung und Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse. Deshalb braucht sie politische Antworten.
Die Große Anfrage der Fraktion Die Linke greift dieses Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit auf.
Denn geschlechtsspezifische Gewalt zeigt sich ganz konkret:
in fehlenden Schutzplätzen, unklarer Finanzierung, regionalen Lücken und Hürden beim Zugang zu Beratung, Schutz und Recht. Die Antworten der Staatsregierung machen deutlich, wie wichtig die laufende Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung sind. Der Prozess ist notwendig. Aber am Ende braucht es verbindliche Ausbauziele, klare Zuständigkeiten und verlässliche Finanzierung.
sehr geehrte Damen und Herren,
geschlechtsspezifische Gewalt verändert sich. Sie endet nicht an der Wohnungstür.
Sie setzt sich fort auf dem Smartphone, im Messenger, in sozialen Netzwerken, über Ortungsdienste, Passwörter und digitale Kontrolle. Das Smartphone wird zum Tatwerkzeug.
Der digitale Raum wird zum Tatort. Dieser Hass trifft nicht alle gleich. Besonders betroffen sind junge Frauen, Frauen mit Migrationsgeschichte und queere Menschen. Wer sichtbar ist, sich äußert, politisch ist oder nicht schweigt, erlebt Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen. Demokratiefeindlichkeit und Antifeminismus gehen dabei oft Hand in Hand. Wo Hass lauter wird, werden viele Stimmen leiser. Wer Gleichstellung angreift, greift demokratische Grundwerte an. Daraus entsteht ein Klima, in dem Gewalt wahrscheinlicher wird, online wie offline.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schauen beim Gewaltschutz oft zuerst auf Betroffene: auf ihre Sicherheit, Beratung und Unterbringung. Das ist richtig. Aber es reicht nicht.
Wir müssen zugleich bei denen ansetzen, die Gewalt ausüben. Die Verantwortung darf nicht indirekt bei den Betroffenen landen. Nicht Frauen müssen vorsichtiger werden.
Nicht Frauen müssen Wege, Kontakte, Kleidung oder Accounts ändern, um sicher zu sein. Täter müssen aufhören, Gewalt auszuüben. Täterarbeit ist deshalb unverzichtbar.
Sie entlastet Täter nicht. Sie schützt potenzielle Opfer. Sie kann Gewaltspiralen durchbrechen, Rückfälle verhindern und Verantwortung einfordern.
Wer Gewalt ausübt, muss lernen: Eifersucht ist keine Rechtfertigung.
Kontrolle ist keine Liebe. Und Gewalt ist niemals Privatsache. Wer Gewalt erfährt, hat ein Recht auf Schutz. Wer Hilfe sucht, darf nicht abgewiesen werden. Und wer Gewalt ausübt, muss konsequent zur Verantwortung gezogen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt. Sachsen ist hier früh dran, und das ist gut. Entscheidend ist, was daraus praktisch folgt.
Gewaltschutz darf nicht abhängig sein von Haushaltsspielräumen oder kommunaler Kassenlage. Gewaltschutz ist keine freiwillige Zusatzleistung. Gewaltschutz ist staatliche Schutzpflicht.
Bundesmittel dürfen nicht dazu führen, dass sich das Land an anderer Stelle aus der finanziellen Verantwortung zurückzieht. Der nächste Haushalt muss deshalb ein deutliches Plus für den Ausbau der Hilfestrukturen enthalten. Wenn wir die Istanbul-Konvention ernst nehmen, kann es nicht nur um die Absicherung des Status quo gehen.
Wir brauchen mehr Schutzplätze, mehr Beratungsangebote, mehr Fachpersonal und bessere Erreichbarkeit, gerade im ländlichen Raum. Am Ende ist die entscheidende Frage sehr konkret: Geht eine Tür auf, wenn Schutz gebraucht wird? Gibt es jemanden, der ans Telefon geht? Gibt es einen Platz, wenn eine Frau mit ihren Kindern fliehen muss?
Daran wird sich messen lassen, ob wir es ernst meinen. Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen. Dieser Verantwortung müssen alle Ebenen gerecht werden.
Vielen Dank!