Datum: 16. September 2026

Wahlalter 16: Ausweitung des Wahlrechts ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern notwendige Fortentwicklung

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Absenkung des Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr

33. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.09.2026

– Es gilt das gesprochene Wort – 

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Man kann über das Wahlalter lange theoretisch diskutieren, wie wir es ja auch schon in der vergangenen Wahlperiode zu genüge gemacht haben. Man kann jungen Menschen erklären, sie seien wichtig, ihr Engagement sei willkommen und ihre Perspektive werde gebraucht. Man kann sie in Jugendparlamente einladen, Beteiligungsformate schaffen und ihnen zuhören.

Aber am Ende bleibt die entscheidende Frage: Dürfen sie auch mitentscheiden?

Genau darum geht es heute erneut. Gestehen wir jungen Menschen endlich das zu, was Ihnen zusteht: Ihre Stimme bei der Wahl. Das Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Demokratie. Es einer Gruppe von Menschen nicht zu gewähren ist begründungspflichtig, nicht umgekehrt.

Wahlrecht entwickelt sich. Seine Geschichte ist eine Geschichte der schrittweisen Öffnung. Jeder Schritt wurde damals als zu früh, als riskant, als unüberlegt kritisiert. Heute wissen wir: Jeder dieser Schritte hat die Demokratie gestärkt, nicht geschwächt. Es ist geradezu eine Geschichte der Demokratie, dass immer mehr Menschen Zugang zur politischen Mitbestimmung erhalten haben. Deshalb ist die Ausweitung des Wahlrechts kein Angriff auf die Demokratie, sondern ihre notwendige Fortentwicklung.

Das gilt auch mit Blick auf die Geschichte. In der Bundesrepublik lag das Wahlalter zunächst bei 21 Jahren. Erst 1970 wurde es auf 18 Jahre gesenkt – als Antwort auf gesellschaftlichen Fortschritt. Heute stehen wir vor der nächsten folgerichtigen Entwicklung.

Junge Menschen beginnen mit 16 eine Ausbildung, übernehmen Verantwortung, dürfen einen Boots- oder einen Segelflugschein erwerben und seit 2024 bei Europawahlen wählen. Warum sollen sie dann nicht über ihren Gemeinderat, ihren Kreistag oder diesen Landtag mitentscheiden dürfen? Es ist ein demokratischer Schildbürgerstreich, wenn 16-Jährige europäische Abgeordnete wählen, aber auf kommunaler Ebene nicht über Schule, Mobilität und Jugendangebote mitentscheiden dürfen.

Gerade die junge Generation ist von Fragen aktueller demokratischer Entscheidungsprozesse besonders betroffen: Klimaschutz, Social-Media-Verbot, Wehrpflicht, aber auch die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels. Wer Verständnis und Verantwortung von jungen Menschen verlangt, muss Ihnen auch die Verantwortung zugestehen, über dieser Politik mitzuentscheiden.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE will das aktive Wahl- und Stimmrecht im Freistaat Sachsen vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr absenken: bei Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Volksabstimmungen. Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit, bleibt an das 18. Lebensjahr gebunden. Das ist eine klare, verfassungsrechtlich mögliche und politisch überfällige Entscheidung.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Es geht um die Angleichung an europäische und bundesweite Entwicklungen. Sieben Bundesländer ermöglichen bereits Landtagswahlen ab 16, neun das Kommunalwahlrecht – und in keinem dieser Bundesländer ist die Demokratie deswegen untergegangen.

Und weil die Entwicklung des Wahlrechts fast immer linear verläuft, wird der Tag kommen, an dem auch Sachsen das Wahlalter auf 16 herabsetzt. Wir können heute entscheiden, ob wir irgendwann die letzten sein wollen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,

dass heute auch wieder bis zur Ermüdung ausgebreitete Gegenargument „Rechte und Pflichten müssen zusammenfallen“ ist ein großer Bluff. Beschränkte Geschäftsfähigkeit steht einer Wahlentscheidung nicht entgegen. Und wer jungen Menschen ab 14 die Religionsmündigkeit zutraut, muss erklären, warum sie zwei Jahre später nicht ihr Kreuz auf dem Stimmzettel abgeben dürfen.

Die eigentliche Frage lautet: Trauen wir jungen Menschen zu, Teil des Souveräns zu sein – oder nicht?

Wir BÜNDNISGRÜNE beantworten sie eindeutig mit Ja. Die Frage, wer wählen darf, ist eine verfassungsmäßige Leitentscheidung darüber, wer Teil der Republik ist und die Möglichkeit hat, die res publica zu gestalten. Denn Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass wir ihren Zugang begrenzen. Sie wird stärker, wenn Menschen früh erfahren: Meine Stimme zählt. Meine Entscheidung hat Gewicht. Meine Zukunft ist auch meine Angelegenheit.

 

Vielen Dank