Landesplanungsgesetz: Eine Verwaltung, die digitaler arbeitet, ist am Ende bürgerfreundlicher
Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“
33. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.09.2026
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir reden heute über die Frage, ob unsere Verwaltung im Jahr 2026 endlich ankommt in der digitalen Gegenwart oder ob sie weiter Zeit und Personal damit verschwendet, Papier abzutippen und abzuheften. Bisher lief es so: Wer sich zu einem Regionalplan oder zum Landesentwicklungsplan äußern wollte, schickte eine schriftliche Stellungnahme.
Diese wurde dann händisch erfasst, abgetippt, einsortiert – mit erheblichem Personalaufwand in unseren Behörden. Mit der vorliegenden Novelle wird das zur Ausnahme: Stellungnahmen werden künftig elektronisch eingereicht, in aller Regel über das Beteiligungsportal des Freistaates. Wer nicht digital kann, gibt seine Stellungnahme weiterhin zu Protokoll bei der auslegenden Stelle – die überträgt sie dann ins vorgegebene Format.
Niemand wird ausgeschlossen, aber die Daten sind endlich von Beginn an digital verarbeitbar. Meine Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf mit. Weil eine Verwaltung, die digitaler arbeitet, schneller, günstiger und am Ende bürgerfreundlicher ist. Wir brauchen dringend Verfahren, die nicht an der eigenen Bürokratie ersticken. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch sagen: Das hier ist ein kleiner Schritt. Und wir brauchen sehr viel mehr davon.
Die Schriftformerfordernisse im sächsischen Landesrecht müssen endlich durch die einfache Textform ersetzt werden. Damit künftig eine E-Mail statt eines Briefs reicht. Tatsächlich verweisen auch heute noch Behörden auf das Fax als einzigen schnellen Kommunikationsweg. Noch müssen Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen weiterhin Originalunterschriften beibringen, wo eine formlose Nachricht völlig ausreichen würde.
Es gibt unzählige Beispiele im Alltag: Wohngeldanträge, die eigenhändig unterschrieben sein müssen und deswegen nicht digital verarbeitet werden können. Bauanträge, für die trotz aller Ankündigungen bis heute nicht überall eine digitale Einreichung möglich ist. Das ist keine Frage der Technik, meine Damen und Herren. Die Technik ist da. Es ist eine Frage des politischen Willens, alte Formvorschriften konsequent zu räumen, statt sie nur anzukündigen.
Deshalb sagen wir: Dieses Gesetz ist gut, aber es darf kein Einzelfall bleiben. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie das Prinzip – digital als Regel, analog als Ausnahme – in der gesamten Verwaltung verankert. Denn natürlich brauchen wir auch für Menschen die aus verschiedensten Gründen analog arbeiten wollen oder müssen Möglichkeiten der Beteiligung.
Bei der Landesplanung fangen wir heute an, aber dabei darf es nicht enden meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können hier mal eine Sachsentempo bei der Digitalisierung vorlegen, so wie es in vielen anderen europäischen Ländern längst Alltag ist.
Und da brauchen wir auch mal nicht auf Berlin, den Bund zu verweisen. Das ist ja von einigen das neue politische Lieblingshobby. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu – als erstem, längst überfälligen Schritt.