GRÜNE Woche im Landtag – 89./90./91. Sitzung des Sächsischen Landtages

Datum: 11. Juni 2024

Im Mittelpunkt: Innenpolitik, Erneuerbare Energien u.v.m.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Europa- und Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag haben die politische Landschaft im Freistaat verändert. Auch bei den kommenden Landtagssitzungen werden die Ergebnisse sicher immer wieder eine Rolle spielen. Doch unabhängig davon zeigt dieses Plenum eine Sache sehr deutlich: In dieser Koalition wird bis zum Schluss intensiv zusammengearbeitet, im Sinne der Menschen im Freistaat. Die Tagesordnungen für die kommenden Tage sind so voll, dass statt den üblichen zwei Tagen dieses Mal drei Tage angesetzt wurden.

Besonders im Bereich der Innenpolitik wollen wir zum Ende der Legislatur noch einige wichtige Schritte gehen: bessere Kontrolle des Verfassungsschutzes, neue Regelungen für den Polizeivollzugsdienst, Stärkung der Versammlungsfreiheit, ein neues Stiftungsgesetz sowie endlich eine Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung.

Zudem wollen wir mit dem Beteiligungsgesetz dafür sorgen, dass die Kommunen und die Menschen in Sachsen künftig mehr vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Darüber hinaus gibt es auch positive Nachrichten für den Naturschutz durch die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts für Kommunen zu vermelden. Schließlich freuen wir uns über Fortschritte im Gesundheitsbereich und für die Gedenkstätten Großschweidnitz und das Kaßberg-Gefängnis.

Unsere Themen dieses Newsletters auf einen Blick:

  1. Aktuelle Debatte zur Bilanz bei den erneuerbaren Energien
  2. Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  3. Schutz der Versammlungsfreiheit
  4. Verfassungsschutz: Nachrichtendienstrecht und Parlamentarische Kontrollkommission
  5. Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung
  6. Bodycam und Kontrollquittungen: Polizeivollzugsdienstgesetz
  7. Finanzierung politischer Stiftungen
  8. Gedenkstättenstiftungsgesetz
  9. Sächsisches Naturschutzgesetz
  10. Gesundheit: Öffentlicher Gesundheitdienst, Krebsregistergesetz, Hilfe bei psychischen Erkrankungen
  11. Weitere interessante Tagesordnungspunkte
  12. Weitere Infos

Mit diesen voraussichtlich drei Sitzungen endet eigentlich die 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtages. Für den 26. September ist allerdings noch eine Sondersitzung des Sächsischen Landtags zur Behandlung der Ergebnisse des 2. Untersuchungsausschusses bezüglich der Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen angesetzt.

Viele Grüße aus dem Landtag in Dresden von der
BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion

Aktuelle Debatte

Sachsen bleibt Energieland: Energiewende beschleunigen, Wirtschaftsstandort absichern

Solaranlage

Wir BÜNDNISGRÜNE sind 2019 angetreten, um den Freistaat Sachsen in Sachen Klimaschutz deutlich voranzubringen. Bei unserer ersten Regierungsbeteiligung haben wir mit unserem Klima- und Energieminister Wolfram Günther zahlreiche Projekte in die Spur gebracht. Die Bilanz kann sich sehen lassen, gerade mit Blick auf die zahlreichen Krisen, die diese Legislatur überschattet haben:

  • Rekordausbau an Photovoltaikanlagen im 2023,
  • erstmals eine Klimamillion für alle Landkreise und kreisfreien Städte,
  • Bremsen beim Ausbau von Windkraftanlagen gelöst und mehr Anlagen im Genehmigungsverfahren jetzt,
  • einen eigenen Klimafonds eingerichtet,
  • Energiepreiskrise und Gasmangellage gemeistert
  • Sachsen hat ein Energie- und Klimaprogramm bekommen,
  • das Zwei-Prozent-Flächenziel ist verankert.

Nun gilt es, die Energiewende weiter zu beschleunigen und unseren Wirtschaftsstandort abzusichern, damit Sachsen auch in Zukunft Energieland bleibt. Investition in Klimaschutz und Energiewende werden durch sächsische Unternehmen bereits ambitioniert vorangetrieben. Die Potenziale für die sächsische Wirtschaft liegen bis 2030 bei circa 1,7 bis 1,8 Milliarden Euro BIP durch Produktionssteigerungen in Klimaschutzszenarien. Unsere Aufgabe als Politik ist es, den Menschen Verlässlichkeit und gute Rahmenbedingungen zu geben, damit wir die Energiewende gemeinsam anpacken und meistern.

Gesetzentwurf

Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Windkraft

Wenn uns die Energiewende gelingen soll, müssen wir sie für die Menschen vor Ort greifbar machen. Mit dem Beteiligungsgesetz wollen wir deshalb dafür sorgen, dass überall dort, wo PV- und Windkraftanlagen gebaut werden, auch die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger von den Gewinnen profitieren.

Durch das Beteiligungsgesetz können Kommunen in Zukunft beispielsweise für jedes Windrad Jahr für Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 30.000 Euro rechnen. Diese Gelder entlasten die Gemeindekassen und schaffen neue Spielräume: So können zum Beispiel Schwimmbäder eine neue Perspektive bekommen, Sportvereine stärker unterstützt und die Kommunen als Lebensorte aufgewertet werden.

Gesetzentwurf

Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen

Demonstration

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition darauf verständigt, das aktuelle Versammlungsgesetz praxisgerechter und verständlicher zu gestalten. Das neue Gesetz ist in besonderer Weise anwender*innenfreundlich, weil es die Rechte und Pflichten sowohl von Behörden als auch von Versammlungsteilnehmenden klar benennt und somit den Behörden weniger Handlungs- und Ermessensspielraum lässt. Zukünftig darf ein Versammlungsverbot nur noch auf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gestützt werden (bisher auch in Ausnahmefällen auf die öffentliche Ordnung). Zudem sind die versammlungsspezifischen Straftaten deutlich verschlankt worden: Im Wesentlichen sind künftig nur noch Handlungen strafbar, die Gewalt oder Drohung mit Gewalt zum Inhalt haben.

Gesetzentwurf

Verfassungsschutz: Bessere Kontrolle und klare Regelungen

Akten

Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss über jeden Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit erhaben sein. Deswegen braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes und eine effektive Kontrolle – und genau das kommt mit diesen beiden Gesetzen. Es handelt sich dabei nicht nur um punktuelle Verbesserungen, die schon im Koalitionsvertrag vereinbart wurden (Einsatz von V-Personen), sondern um eine tiefgreifende Reform. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen unterliegen künftig einer richterlichen und damit unabhängigen Vorabkontrolle.

Zudem wird auch die Parlamentarische Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert, durch eine Fachstelle verstärkt. Diese kann auf Weisung der PKK künftig beispielsweise Gutachten erstellen.

Gesetzentwurf

Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung

Lucie Hammecke zum Gleichstellungsgesetz

Damit Politik glaubwürdig ist, muss der Anschein der Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen unbedingt vermieden werden. Nur so können wir das Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Strukturen langfristig stärken.

Mit dem Gesetz über eine Karenzzeit von Mitgliedern der Staatsregierung werden wir den sogenannten „Drehtür-Effekt“ (also das Wechseln von Mitgliedern der Staatsregierung in Unternehmen und Interessensgruppen) künftig klarer regulieren. Bei Beeinträchtigung öffentlicher Interessen kann die Staatsregierung einen solchen Wechsel künftig ganz oder teilweise untersagen. Hierbei kann sich die Staatsregierung durch ein unabhängiges Gremium beraten lassen.

Gesetzentwurf

Bodycam und Kontrollquittungen: Polizeivollzugsdienstgesetz

Polizei

Eine freiheitliche Demokratie braucht eine Polizei, der alle Menschen vertrauen können. Deshalb schaffen wir mit dieser Änderung des Polizeivollzugsdienstgesetzes neue Rechtsgrundlagen, um die polizeiliche Arbeit im Nachhinein besser überprüfen zu können. Durch die Kontrollquittung erleichtern wir Betroffenen den Nachweis über die Durchführung einer Kontrolle. Das schafft Transparenz und ermöglicht eine nachträgliche Überprüfung, ob entsprechende Kontrollen diskriminierend waren. Die Bodycam wird von Beamtinnen und Beamten schon jetzt regelmäßig zur Eigen- oder Beweissicherung eingesetzt. Durch die Ausweitung der Nutzung auf die Androhung und Durchführung unmittelbaren Zwangs wird die Bodycam nun auch ein Mittel, um polizeiliches Verhalten in häufig sehr schnellen und unübersichtlichen Situationen anschließend überprüfen zu können. So kann gegebenenfalls rechtswidriges Handeln nachgewiesen und der Schutz der Bürgerrechte verbessert werden.

Gesetzentwurf

Sächsisches Stiftungsfinanzierungsgesetz

Workshop

Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz stellen wir die Finanzierung politischer Stiftungen auf sichere Beine. Bislang erfolgte die Finanzierung aus dem Staatshaushalt allein auf Grundlage des Haushaltsplans, dadurch war die Finanzierung nicht langfristig gesichert. Durch das vorliegende Gesetz wird nun Rechtssicherheit über die Fördervoraussetzungen für politische Stiftungen geschaffen. Damit ist ihre für unsere Demokratie wichtige Arbeit künftig rechtssicher geregelt.

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass politische Stiftungen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen bzw. nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, nicht noch durch staatliche Gelder unterstützt werden.

Gesetzentwurf

Sächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz

Großschweidnitz

Mit dem Gesetzentwurf sichert die Staatsregierung das, was von der Gedenkstättenstiftung inzwischen erreicht wurde. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen vor allem die Übernahme der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung und die Absicherung des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis durch eine institutionelle Förderung.

Die Befassung mit dem Entwurf hat gezeigt, dass die zeitgemäße Umsetzung des Gesetzes eine Herausforderung darstellt. Wir BÜNDNISGRÜNE nehmen die Anregungen aus der Anhörung und aus dem neuen Entwicklungskonzept der Stiftung mit und werden sie in eventuelle Haushaltsverhandlungen künftig einbringen.

Gesetzentwurf

Sächsisches Naturschutzgesetz

Naturschutz

Als BÜNDNISGRÜNE ist es uns wichtig, unsere Lebensgrundlagen und damit auch unser gutes Leben auf diesem Planeten zu sichern. Ein starker Naturschutz ist ein wichtiger Bestandteil davon. Mit dem neuen Naturschutzgesetz stellen wir die Vorkaufsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Kommunen wieder her. Das wird von der kommunalen Ebene und Verbänden auch unterstützt, deshalb haben wir dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Zudem senken wir das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutzdienst auf 16 Jahre. So können wir junge Menschen frühzeitig an den Naturschutz heranführen und ihnen Verantwortung für unsere Natur übergeben. Auch diese Maßnahme wurde in der Anhörung unterstützt. Beide Änderungen sind sehr wichtige Fortschritte für den Naturschutz in Sachsen. Dennoch bleibt es als Politik unsere Aufgabe, auch künftig den Naturschutz zeitgemäß aufzustellen und die Regelungen fortlaufend nachzubessern.

Gesetzentwurf

Drei Gesetze, ein Ziel: Die beste Gesundheitsversorgung für alle

Gesundheit

Für den Gesundheitsbereich finden sich drei wichtige Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung.

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender öffentlicher Gesundheitsdienst ist. Doch die Gesundheitsämter leisten viel mehr als die Kontaktnachverfolgung bei Corona und Masern, sie kümmern sich auch um Schuleingangsuntersuchungen und Beratungs- und Testangebote bei sexuell übertragbaren Krankheiten. Damit der öffentliche Gesundheitsdienst auf der Höhe der Zeit arbeiten kann, ist eine Gesetzesanpassung notwendig (das aktuelle Gesetz ist von 1991). Unter anderem ermöglicht das Gesetz nun, dass sich der öffentliche Gesundheitsdienst mehr um zunehmende Umweltrisiken wie Hitze kümmern kann und die Besetzung der Leitungsstellen in den Gesundheitsämtern in Zeiten des Fachkräftemangels leichter wird.

Mit der Neufassung des Krebsregisters sorgen wir dafür, dass Krebserkrankte künftig besser behandelt werden können. So werden z.B. Forschungen zu Therapien ermöglicht, um Behandlungen von Krebserkrankungen immer weiter zu verbessern.

Wir stärken zudem die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ermöglichen ihnen und ihren Angehörigen mehr Mitsprache. Darüber hinaus bauen wir die Beschwerdemöglichkeiten aus. Weitere wichtige Punkte sind 24/7 erreichbare Krisendienste, Ausbau des Gewaltschutzes und Ausweitung gemeindepsychiatrischer Verbünde.

Was liegt noch an?

Weitere interessante Tagesordnungspunkte

Am Mittwoch startet das Plenum um 9 Uhr mit einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU).

Der Donnerstag beginnt mit der Wahl von Mitgliedern für den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Außerdem debattieren die Abgeordneten zum Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023.

Information / Livestream

Live zur Plenarsitzung von Zuhause aus

Alle Drucksachen sind unter https://edas.landtag.sachsen.de abrufbar. Auf der Website des Landtages können die Sitzungen live und komplett verfolgt werden. Das Angebot steht unter https://www.landtag.sachsen.de zur Verfügung. Reden zum Nachhören und -sehen gibt es auf: https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/liveuebertragung/index.cshtml

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