Datum: 13. Dezember 2023

Brand- & Katastrophenschutzgesetz – Lippmann: Wir machen Rettungsdienst und Brand- und Katastrophenschutz fit für die Zukunft

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (Drs 7/13269)
80. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 13.12.2023, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stärken die, die uns retten – mit diesem Anspruch sind wir BÜNDNISGRÜNE 2019 in die Koalition gegangen. Und heute kommen wir diesem Ziel hoffentlich ein ganzes Stück näher. Denn auch wenn diese Neufassung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz keine Revolution ist – eine beachtenswerte Reform ist sie allemal. Wir machen den Brandschutz fit für die Zukunft, wir stärken den Rettungsdienst und wir verbessern den Katastrophenschutz in Sachsen – und das ist ein großer Erfolg dieser Koalition, der sich nach langen Verhandlungen auch sehen lassen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte vergegenwärtigen Sie sich: Die Diskussion um den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat wird normalerweise unter zwei Stichwörtern geführt: kommunale Selbstverwaltung und Waldbrände. Beide sind spätestens seit dem vergangenen Jahr in aller Munde, wenn wir über die Struktur der sogenannten nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Sachsen reden.

Ich erinnere nur an die Große Anfrage der Linksfraktion zur Situation der Feuerwehr vergangenes Jahr, in der die Staatregierung auf 67 Seiten Antworttext 42 Mal auf die kommunale Selbstverwaltung verwies. Schon in meiner Rede dazu habe ich angemerkt, dass ein wirksamer Brand- und Katastrophenschutz einheitliche Standards braucht. Einheitliche Standards, damit alle Menschen in Sachsen, egal, wo sie wohnen, den gleichen Anspruch auf Schutz und Rettung haben!

Deswegen finden sich in diesem Gesetzentwurf sowohl eine Vorgabe zu einheitlichen Fort- und Ausbildungsunterlagen als auch zum Kostenersatz. So wird der bürokratische Aufwand in den Gemeinden und für Ehrenamtliche verringert.

Denn sie stellen nicht nur das Rückgrat der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, sondern auch des Engagements für die Gesellschaft dar. Ohne sie wäre Brandschutz im ländlichen Raum kaum möglich. Genau hier spüren wir auch zunehmend den demographischen Wandel. Die Aufgabe muss auf immer weniger Schultern verteilt werden – und ist gleichzeitig unverzichtbar. Deswegen wollen wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes wesentlich stärken.

Dafür soll die Aufgabenerfüllung flexibler gestaltet werden. Zukünftig können die Kommunen beispielsweise bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen oder anderen Aufgaben in ihrer Zuständigkeit zusammenarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das wesentliche Instrument für eine Stärkung des Brandschutzes vor Ort ist die Möglichkeit, Stützpunktfeuerwehren zu errichten. Dadurch soll die Tageseinsatzbereitschaft sowie die Verfügbarkeit der besonderen Einsatzmittel abgesichert werden. Nur so kann in der aktuellen Situation und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft dauerhaft ein Brandschutz auf hohem Niveau gewährleistet werden. Das ist tatsächlich ein Meilenstein, der nun Gesetz wird.

Bereits mit dem Spatenstich für die neue Feuerwehrwache in Riesa wurde ein Fundament für eine derartige künftige Zusammenarbeit gelegt. Die Absichtserklärung zielt darauf, dass sie ein Pilotprojekt für die Stützpunktfeuerwehren wird. Es ist nun an den Brandschutzbehörden, das Potenzial zu nutzen, das ihnen mit diesem Gesetzesentwurf eröffnet wird. Hier gilt es, die neue Kreisbrandschutzbedarfsplanung zügig umzusetzen und zudem weitere Modellprojekte im ländlichen Raum zu initiieren und zu evaluieren.
Das führt nicht nur dazu, dass die Gewähr für ausreichend Personal und Spezialkräfte geboten wird, sondern auch zu einer Entlastung der Landesfeuerwehrschule, zu einer Optimierung der Verteilung von kostenintensiver und seltener gebrauchter Einsatztechnik – und es ermöglicht Sammelbeschaffungen und somit eine Kostenersparnis für die Kommunen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle möchte ich das zweite Stichwort vom Anfang meiner Rede in Erinnerung zu rufen – die Waldbrände im vergangenen Sommer haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass der Klimawandel uns in den nächsten Jahren vor einige Herausforderungen stellen wird. Und diese üblicherweise nicht an der Gemeindegrenze enden. Das macht die Notwendigkeit einer geordneten und kommunenübergreifenden Zusammenarbeit unerlässlich.

So hat auch die Ereigniskategorie „Großschadensereignis“ Eingang in das Gesetz gefunden. Wenn ein Ereignis eine hohe Zahl an Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet und zentrale Hilfe notwendig ist, sollen zukünftig verbindliche und deutliche Vorgaben bestehen, auch um die Gemeinden und die dortigen Strukturen vor Überforderung zu schützen.

Und noch ein BÜNDNISGRÜNES Versprechen findet sich hier eingelöst: Schon lange wurde bemängelt, dass der Kostendruck bei den Rettungsdiensten zu Lasten der Mitarbeiter*innen geht. Ohne die wäre aber diese essenzielle Arbeit nicht möglich.

Mit dem Gesetz werden wir den Kommunen ermöglichen, den Kostendruck im Rettungsdienst zu reduzieren, indem wir Ihnen ermöglichen, vom Irrweg der Liberalisierung und Kapitalisierung des Rettungsdienstes Abkehr zu nehmen.

Zukünftig ist ein europaweites Vergabeverfahren für die Träger des Rettungsdienstes nicht mehr zwingend. Sie dürfen vielmehr von der bundesgesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und ihre Ausschreibungen auf gemeinnützige Organisationen beschränken und können statt des Vergabeverfahrens auch hierfür ein entsprechendes Verwaltungsauswahlverfahren zur Grundlage machen. Damit stärken wir die gemeinnützigen Strukturen im Rettungsdienst und machen diese zukunftsfest. Ein Wehrmutstropfen bleibt: Es bleibt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung jedoch die Entscheidung der Kommunen, sich auf diesen Weg zu begeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bringen mit diesem Gesetz viel voran und haben viele grundlegende Weichen gestellt. Wir schaffen resilientere und flexiblere Strukturen und verbessern so die Sicherheit aller Menschen in Sachsen.

Diese Aufgabe geht weit über den Gesetzentwurf hinaus. Künftig wird hoffentlich auch das geplante Institut für Bevölkerungsschutz einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Strukturen im Bevölkerungsschutz leisten.

Eine Sache ist aber ziemlich sicher: Die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes ist eine Daueraufgabe. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht dabei im Zentrum, all jene zu entlasten, die sich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr regelmäßig beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Ihnen gilt zum Abschluss meiner Rede mein großer Dank!