Datum: 20. Dezember 2022

Haushaltsgesetz 2023/24 – Schubert: Wir brauchen eine Modernisierung der Schuldenbremse

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 – HG 2023/24)“ Drs 7/10575 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11501

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 20.12.2022, TOP 1.14

– Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auch nach Beschluss des Haushaltgesetzes für 23/24 bleiben Aufgaben zur Sicherung zukunftsfähiger sächsischer Finanzen, die den Herausforderungen der Gegenwart gewachsen sind. Ganz oben auf der Liste steht ein zeitgemäßes finanzrechtliches Instrument für den Umgang mit konjunkturellen Einbrüchen. In der Vergangenheit war die Entwicklung der Steuereinnahmen sehr gut; auch in der jüngsten Vergangenheit entgegen der Erwartungen. Wenn die Steuereinnahmen einbrechen, wir mit Rezession und Inflation gleichzeitig zu tun haben; dann reden wir über andere Grundlagen. In der Anhörung zum Haushalt hat Professor Truger umfassend zu den Konsequenzen für den Landeshaushalt ausgeführt; auch das ifo Institut hat sich entsprechend geäußert. In der Sächsischen Verfassung ist die Berechnung der sogenannten Normallage festgeschrieben. Die orientiert sich an den Steuereinnahmen der vergangenen vier Jahre und gilt für die folgenden zwei Haushaltsjahre. Wenn die Steuereinnahmen einbrechen, bestimmt die Normallage darüber, ob der Freistaat kreditfinanzieren darf oder nicht. Das ist der § 95 (4) der sächsischen Verfassung. Und das funktioniert wie folgt:

Wenn die Steuereinnahmen mehr als drei Prozent unter den durchschnittlichen Einnahmen der vergangenen vier Jahre liegen, kann der Freistaat Kredite aufnehmen. Allerdings nur, um die Differenz zwischen Normallage und Einbruch anteilig auszugleichen.

Corona musste nicht über dieses Instrument abgefangen werden. Wir konnten den Weg über Notkredite gehen; den § 95 (5). Das Verfahren funktioniert aber bei den heftigen konjunkturellen Schwankungen in Folge der Energiepreiskrise nicht. Wir müssten § 95 (4) anwenden und hier liegt der Hund begraben, denn in Zahlen heißt das: Für 2023 ist die Normallage mit 16,1 Mrd. Euro festgeschrieben und für 2024 mit 17,0 Milliarden Euro. Um konjunkturelle Kredite aufnehmen zu können, braucht es in 2023 einen Einnahmeeinbruch von über 3 Milliarde Euro um dann 300 Millionen Euro Kredit aufnehmen zu dürfen. Ich möchte mir das für Sachsen nicht vorstellen, was das heißen würde.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben diese Schwachstelle in der Finanzverfassung thematisiert: Das sie weder auf Inflation noch Konjunktur in dem Maße reagieren kann, wie es erforderlich wäre. Das ist ein fettes Haushaltsrisiko, meine Damen und Herren.

Wir werden da auch weiter dranbleiben, auch als Koalition. Wir stehen zur Schuldenbremse, aber wir brauchen eine solide und anwendbare Modernisierung – um im Freistaat handlungsfähig zu sein. Auch in solchen Krisen, wie wir sie gerade erleben und deren Auswirkungen wir in den nächsten drei Jahren spüren werden.