Gesetzentwurf für dialogische Beteiligung — Meier: Gute Beteiligung braucht ein geordnetes Verfahren
Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – SächsÖBeG“, Drs 8/2889
26. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 25.03.2026, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir bringen heute ein Gesetz in den Landtag ein, dessen Kernthema uns als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz besonders am Herzen liegt – weil es an einem Kernpunkt unserer Demokratie ansetzt:
dem Vertrauen der Menschen in politische Entscheidungen, und ihrer Möglichkeit, daran mitzuwirken. Mit der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung haben wir in der vergangenen Legislatur erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, mit dem Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen finanzielle Unterstützung für Beteiligungsformate beantragen konnten.
Daraus sind zahlreiche Projekte hervorgegangen – darunter auch Bürgerräte, Beteiligungswerkstätten oder Jugendbeteiligungsprozesse. Nun wollen wir mit dem „Sächsischen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz“ eine gesetzliche Grundlage für die datenschutzkonforme Datenerhebung zur Durchführung von Bürgerräten in Sachsen schaffen.
Für Beteiligungsformate also, die Räume schaffen, in denen Menschen einander zuhören, debattieren, reflektieren – und so Vertrauen zurückgewinnen können. Wie der Soziologe Steffen Mau ja in seinem letzten Buch „Ungleich vereint. Warum der Osten anders bleibt“ betont, liegt die Stärke von Bürgerräten gerade darin, dass sie politische Teilhabe der etablierten politischen Strukturen ermöglichen und das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Diese deliberativen Prozesse wollen wir verstetigen und auf eine rechtssichere und damit verlässliche Grundlage stellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
denn Bürgerräte ermöglichen es, Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, Meinungen und Lebensrealitäten zusammenzubringen. Sie schaffen geschützte, faire Bedingungen für Diskussionen und gesellschaftliche Repräsentanz – und geben politischen Entscheidungsprozessen Tiefe, Legitimität und Bodenhaftung.
Nicht nur die Lautesten, nicht nur die Organisiertesten kommen zu Wort – sondern auch die, die sonst eher schweigen: junge Menschen, Alleinerziehende, Menschen in prekären Lebenslagen. Die nicht täglich Leserbriefe schreiben, aber sehr wohl eine Meinung haben. Und diese Perspektiven wollen wir gezielt einholen – mit Methoden, die auf Zufallsauswahl und Diversität setzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie funktioniert das konkret?
Bei der dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Zufallsauswahl durchlaufen die Behörden ein standardisiertes Verfahren – von der Entscheidung zur Durchführung über die Definition von Auswahlkriterien bis hin zur Einladung der Teilnehmenden. Entscheidend dabei ist: Es entsteht ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung, der nicht auf Eigeninitiative beruht, sondern auf gerechter Auswahl. So wird sichergestellt, dass ganz unterschiedliche Perspektiven in den Dialog einfließen – auf Augenhöhe und im geschützten Rahmen. Und die Erfahrungen zeigen: Wenn Menschen merken, dass ihre Stimme zählt, dann steigt die Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen – auch bei schwierigen Themen. Neben Sachsen haben auch Baden-Württemberg und Thüringen auf Landesebene positive Erfahrungen mit dialogischen Beteiligungsverfahren gesammelt. Auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen initiieren aktuell Bürgerräte. So beschloss der saarländische Landtag im Jahr 2023 die Einsetzung eines Bürgerrates zum Thema Klimaschutz. In NRW beschloss der Landtag in diesem Jahr die Durchführung des ersten landesweiten Bürgerrates.
Aber das Ganze funktioniert eben nicht nur auf Landesebene, sondern insbesondere auch zahlreiche Kommunen führen Bürgerräte durch und konnten somit die Akzeptanz zu bestimmten Verfahren und Vorhaben steigern und zugleich möglich bestehende Konflikte frühzeitig auffangen. Und was regelt das Gesetz noch? Neben dem Verfahren der Auswahl und Einladung der Teilnehmenden enthält der Gesetzentwurf klare datenschutzrechtliche Regelungen. Es wird ausdrücklich sichergestellt, dass die erhobenen Daten nur zweckgebunden verwendet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig – aber der Zugang zur Beteiligung steht allen offen. Zudem setzen wir auf Transparenz:
Jedes Vorhaben zur dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorab öffentlich angekündigt – und ihre Ergebnisse in einem Bericht dokumentiert. Das schafft Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht gegenüber den Teilnehmenden wie gegenüber der Öffentlichkeit.
Besonders wichtig ist uns: Auch wer nicht teilnimmt, wird gesehen. Wer absagt, kann anonym angeben, warum – diese Rückmeldungen helfen, Verfahren künftig besser zu gestalten. Und: Das Gesetz spricht nicht nur „Bürgerinnen und Bürger“ an – sondern alle Menschen, die hier leben. Auch das ist eines unserer Anliegen: Demokratie ist kein Privileg – sie ist ein Recht für alle. Und genau auch aus diesem Grund war es wichtig für uns, auch ein inklusives Verfahren für die Beteiligung zu ergänzen. Ich rede von dem sogenannten „aufsuchenden Verfahren“. Es ermöglicht so auch solche Bevölkerungsgruppen einzubinden, die sich üblicherweise eben nicht an politischen Willensbildungsprozessen beteiligen würden. Durch das aktive Aufsuchen und das persönliche Gespräch wird die Hürde zur Teilnahme eher abgebaut und zugleich erfolgt die soziale Inklusion durch eine Ermutigung zur Teilnahme. Es können schlussendlich solche Menschen erreicht werden, die bei Beteiligungsverfahren beispielsweise aufgrund von mangelnden Ressourcen oder fehlenden Vertrauen gemeinhin weniger präsent sind.
Aber genau solche Menschen gehören genauso zum Querschnitt der Bevölkerung im Land, im Landkreis oder in der Gemeinde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie mich zum Schluss einem irreführendes Narrativ vorzubeugen:
Dieses Gesetz soll keine politischen Vorhaben verhindern. Bürgerräte sind keine formellen Entscheidungsinstrumente – sie wirken beratend, nicht blockierend. Sie laufen außerhalb gesetzlicher Fristen und Verfahren, und die Verantwortung für deren Einhaltung bleibt klar bei den Behörden. Im Gegenteil: Gerade bei potenziell konfliktträchtigen Themen können Bürgerräte helfen, Spannungen frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu bearbeiten – bevor sie eskalieren. Sie schaffen Raum für differenzierte Debatten und stärken damit nicht zuletzt auch das Vertrauen in repräsentative Entscheidungen. Wer frühzeitig einbindet, beugt nicht nur Polarisierung vor – sondern stärkt tragfähige, gemeinschaftlich getragene Lösungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz – weil es nicht Grenzen setzt, sondern Möglichkeiten schafft. Wir machen es einfacher, Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft einzubeziehen – strukturiert, datenschutzgerecht, transparent.
Mit einheitlichen Standards entfallen aufwendige Einzelregelungen für Land und Kommunen. Bürgerräte werden so überall in Sachsen möglich – als direkte Brücke zwischen Bevölkerung und Politik. So entsteht neues Miteinander, wo sonst eher Nebeneinander herrscht.
Das ist ein Gewinn – für Politik, Verwaltung und Gesellschaft.