Datum: 16. September 2026

Rundfunk: Die AfD liefert weiter Bashing vom Fließband

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der AfD zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

33. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.09.2026

– Es gilt das gesprochene Wort – 

diesen Antrag kennen wir. Diese Produktlinie mit dem Schocker „Maßlosigkeit“ im Titel hat uns die AfD in den vergangenen Jahren mehrfach vorgelegt. Die Debatten haben stattgefunden, die rechtlichen Fragen wurden Ihnen erklärt. Aber die AfD liefert weiter Bashing vom Fließband – und beim Qualitätsmanagement sieht es wie immer schlecht aus.

Denn auch dieser Antrag vermengt Fragen der Wirtschaftlichkeit mit dem politischen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die tatsächlichen Reformschritte der Länder werden ignoriert. Aber Reformen interessieren Sie ja auch nicht.

Warum überhaupt diese umständlichen Forderungen? An anderer Stelle will die AfD doch sowieso alle Staatsverträge kündigen. Hier kommt nun wieder diese Demokratiesimulation.

Sie behaupten, die KEF könne die Interessen der Beitragszahlenden nicht wahren, weil sie nicht das Ergebnis liefert, das Sie politisch bestellt haben. Nur: Die KEF hat nicht den Auftrag, den Beitrag möglichst niedrig zu halten. Sie prüft den angemeldeten Finanzbedarf nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und sichert zugleich eine funktionsgerechte Finanzierung. Genau diese unabhängige Prüfung soll verhindern, dass die Rundfunkfinanzierung zum politischen Druckmittel wird.

Das KEF-Verfahren führt aber nicht zu ausufernden Beitragserhöhungen. Der Beitrag lag bei Einführung im Jahr 2013 bei 17,98 Euro. Ab 2027 – 14 Jahre später! – empfiehlt die KEF 18,64 Euro – das sind 3,6 % Steigerung. Mit Blick auf Inflation und Einkommensentwicklung wird klar, dass der Beitrag die Beitragszahlenden heute 20-30% geringer belastet, als bei seiner Einführung. Wer daraus „Maßlosigkeit“ konstruiert, lügt und betreibt keine sachliche Debatte.

Schade nur, dass aus CDU und CSU genau dieses Narrativ bestätigt wird. Die Blockade der Beitragsanpassung durch drei Ministerpräsidenten spielt der AfD doch in die Hände. Eine legitime Kritik an Intendantengehältern und Doppelstrukturen wird davon überdeckt. Die AfD will mehr. Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein angeblich „verfassungsgemäßes Mindestmaß“ zurückführen. Nur gibt es dieses behauptete Mindestmaß nicht. Das Bundesverfassungsgericht garantiert keine politisch definierte Minimalversorgung. Es schützt die funktionsgerechte Finanzierung und die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Über die konkrete Beitragshöhe entscheiden die Länder – aber eben nicht frei nach politischer Kassenlage, oder danach, wem die Berichterstattung gerade gefällt. Und genau hier liegt der eigentliche Kern des Antrags: Das Vermischen der Finanzierung mit dem Vorwurf einer angeblich „politisch unausgewogenen Berichterstattung“. Die AfD will das Ende der Rundfunkfreiheit! Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der unabhängig recherchiert und auch die AfD kritisch einordnet, ist ihr ein Dorn im Auge.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist wahrlich nicht alles perfekt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Über Strukturen und Reformen müssen wir streiten – sachlich und auf dem Boden unserer Verfassung. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen einen starken, unabhängigen und reformfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk: mit effizienten Strukturen und verlässlicher Finanzierung.

Diesen Antrag lehnen wir ab.