Datum: 26. März 2026

Unfallgefahren entschärfen — Meier: Konsequentes Handeln wirkt

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE  „Leben retten. Unfallgefahren schnell entschärfen. Mehr Sicherheit auf Sachsens Straßen – jetzt!“  (Drs 8/4837)

27. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 26.03.2026, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

143 Menschen sind im vergangenen Jahr in Sachsen im Straßenverkehr gestorben. 3.046 Menschen wurden bei Verkehrsunfällen schwer verletzt. Hinter jeder dieser Ziffern steht ein schweres Schicksal und menschliches Leid. Und seit Jahren stagniert die Zahl der Verkehrstoten damit auf anhaltend hohem Niveau.

Besonders erschütternd ist: Der Kinderunfallatlas zeigt, dass Kinder in Sachsen im Bundesvergleich ein besonders hohes Risiko haben, im Straßenverkehr schwer verletzt oder getötet zu werden. Diese Zahlen sind kein Naturgesetz. Sie sind ein klarer politischer Handlungsauftrag.

Denn der Freistaat hat sich der Vision Zero verpflichtet, dem Ziel, dass kein Mensch mehr im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird. Das ist keine utopische Träumerei, sondern ein ethisches Gebot. Und wenn wir dieses Ziel ernst meinen, dann dürfen wir uns mit dem Status quo nicht abfinden.

Verkehrssicherheit darf nicht länger verwaltet werden. Sie muss endlich politische Priorität haben, strategisch angegangen und finanziell untersetzt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

genau daran fehlt es im Freistaat.

Statt das eigene Verkehrssicherheitsprogramm konsequent umzusetzen, scheitert Sicherheit viel zu oft an mangelnden Mitteln und an einer Verwaltungspraxis, die noch immer vor allem die sogenannte Leichtigkeit des Verkehrs schützt, also den möglichst ungehinderten Autoverkehr. Obwohl die neue StVO die Spielräume erweitert hat, werden Maßnahmen für mehr Sicherheit vor Ort noch immer zu oft ausgebremst. Viel zu oft hören wir aus den Kommunen den bitteren Satz: „Es muss erst etwas passieren, damit reagiert wird. Dabei wollen viele Kommunen längst handeln. Sie wollen Tempo 30 ermöglichen, den Verkehr beruhigen und gefährliche Situationen entschärfen. Doch statt Unterstützung erleben sie immer wieder Ablehnung und Ausbremsen durch das LASuV. Und selbst wenn etwas passiert, fehlt es an Transparenz und an einem systematischen Überblick. Auf meine Kleinen Anfragen konnte mir die Staatsregierung nicht mitteilen, ob sich die tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 2024 an Unfallhäufungsstellen ereignet haben, wo sich diese 1.200 Unfallhäufungsstellen befinden und welche Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen in den letzten 10 Jahren ergriffen wurden.

Die Begründung: aufwendige, teils händische Recherchen. Andere Bundesländer sind da weiter. Baden-Württemberg arbeitet mit digitalen Instrumenten und zentralem Controlling. Was die Staatsregierung nicht leisten wollte, haben wir selbst nachvollzogen. Wir haben uns eine Auswahl tödlicher Unfälle aus dem Jahr 2024 angesehen. Dabei zeigt sich: Mindestens drei dieser tödlichen Unfälle ereigneten sich an Orten, an denen es in den Jahren zuvor bereits mehrere schwerwiegende Unfälle gegeben hatte. Der Verkehrsunfallatlas macht diese Häufungen sichtbar. Und deshalb frage ich Sie: Was muss eigentlich noch passieren?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

schwere Unfälle sind kein Wetterphänomen, das wir hinzunehmen müssen. Viele sind vermeidbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Unangepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor Unfallursache Nummer eins. Deshalb braucht es beides: weniger Tempo und den gezielten Umbau gefährlicher Straßenabschnitte und Kreuzungen. Wir brauchen eine Infrastruktur, die die Schwächsten schützt. Doch wie soll das gelingen, wenn es schon am Überblick, am Konzept und am politischen Willen fehlt? Und als wäre das nicht genug, verschärft der aktuelle Doppelhaushalt 2025/26 die Lage noch. Die Mittel für Verkehrssicherheitsarbeit wurden massiv gekürzt. Zwei wichtige Haushaltstitel zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms wurden auf Null gesetzt. 100 Prozent Kahlschlag. Minus 450.000 Euro.

Können Sie das angesichts von 143 Toten und mehr als 3.000 Schwerverletzten wirklich verantworten? Denn es ist eben nicht so, dass diese rund 1.200 Unfallhäufungsstellen allein in kommunaler Hand lägen. Ein erheblicher Teil betrifft Straßen im Verantwortungsbereich des LASuV. Der Freistaat trägt also Verantwortung. Nur nimmt er sie bisher nicht ernst genug wahr. Das war einmal anders.

Wir wissen, dass staatliches Handeln wirkt. Das hat das Programm „10 x 10 mehr Sicherheit“ zur Beseitigung von Unfallhäufungen in den Landkreisen eindrucksvoll gezeigt. Die Anzahl der Unfälle mit schwerem Personenschaden konnte um 74 % verringert werden. Zugleich wurden volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 51,6 Millionen Euro vermieden, indem Folgekosten für medizinische Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Polizei, Verwaltung und Versicherungen gesenkt wurden. Der Punkt ist also nicht, dass wir nicht wüssten, was hilft. Der Punkt ist: Es wird nicht konsequent genug umgesetzt.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag:

  1. Verbindlichkeit: Das LASuV muss mindestens 50 Unfallstellen pro Jahr entschärfen.
    Dabei sollen nicht nur Unfallhäufungsstellen, sondern auch grundsätzlich Orte schwerer Verkehrsunfälle.
  2. Sonderprüfungen nach jedem tödlichen Verkehrsunfall. Es muss unverzüglich geprüft werden, welche kurz-mittel oder langfristig Maßnahmen weitere Unfälle verhindern können.
  3. Sofortmaßnahmen: Wenn bauliche Lösungen Zeit brauchen, dann müssen Zwischenlösungen verpflichtend sein, etwa Tempolimits, Markierungen oder andere unmittelbare Sicherungen.
  4. Unterstützung der Kommunen: Wir fordern ein Förderprogramm als Teil der KStB, fachliche Beratung und Musterlösungen.
    Die Kommunen dürfen bei der zentralen Aufgabe nicht allein gelassen werden.
  5. Transparenz: Wir wollen ein systematisches und öffentliches Controlling im Internet.
    Die Bürger:innen brauchen Klarheit, wo Gefahren liegen und was dagegen unternommen wird.
  6. Prävention: Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn Menschen schwer verletzt oder getötet wurden. Deshalb brauchen wir auch auf Bestandsstrecken präventive Sicherheitsauditierungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

was wir im Freistaat endlich brauchen, ist eine „Kultur der Ermöglichung“. Eine Verwaltungskultur, die den Schutz von Menschenleben zur obersten Priorität macht und danach handelt. Eine Kultur, die Kommunen nicht ständig hinsichtlich der Verkehrssicherheit bevormundet. Und eine Politik, die die Spielräume der neuen StVO nutzt. Denn ohne finanziellen und politischen Willen bleibt die Vision Zero nichts als ein Bekenntnis auf dem Papier. Mein Appell an die Staatsregierung lautet deshalb: Lassen Sie die Verkehrssicherheit bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes 2027/28 nicht wieder herunterfallen. Verkehrswacht und Mobilitätserziehung sind wichtig. Aber sie reichen nicht aus. Verkehrssicherheit muss endlich ganzheitlich gedacht und konsequent umgesetzt werden.

Wer Vision Zero sagt, darf Opferzahlen nicht nur verwalten. Wer Menschen schützen will, muss Gefahrenstellen entschärfen, Tempo senken und Kommunen handlungsfähig machen. Sicherheit ist kein Nebenaspekt von Mobilität. Sie ist ihre Grundlage.

Menschenleben zu schützen, ist keine Nebenaufgabe des Staates. Der Freistaat trägt Verantwortung. Nehmen Sie sie wahr.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank!