Doppelhaushalt 2021/22: Wichtige Fortschritte im Bereich Asyl und Migration
Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung unter anderem über die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2021/22 der Fraktionen beraten. Auch für den Bereich Asyl und Migration konnten sich die Koalitionsfraktionen auf einige Initiativen verständigen, die im Ausschuss mit Mehrheit angenommen wurden.
Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt die BÜNDNISGRÜNEN Schwerpunkte.
Unabhängige Asylverfahrensberatung
„Die Einstellung der Asylverfahrensberatung im Sommer vergangenen Jahres hat eine große Lücke in der Beratung Asylsuchender hinterlassen. Diesen bedenklichen Umstand haben wir BÜNDNISGRÜNE in den zurückliegenden Monaten immer wieder angemahnt. Denn eine unabhängige Beratung kann durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches gleichzeitig über den Asylantrag entscheidet, nicht gewährleistet werden. Deshalb freut es mich, dass die Koalition sich nun für die Wiedereinsetzung der unabhängigen Asylverfahrensberatung stark macht.“
Aufnahme weiterer Geflüchteter
„Weltweit zwingen Kriegs- und Krisensituationen zahlreiche Menschen zur Flucht aus ihren Herkunftsländern. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es wichtig, hier einen aktiven Hilfsbeitrag zu leisten. Auch der Freistaat Sachsen muss seiner Verantwortung für eine humanitäre Flüchtlingspolitik gerecht werden. Deshalb haben wir uns innerhalb der Koalition über eine zusätzliche Aufnahme von 150 Geflüchteten in Sachsen verständigt. Mit der Einstellung entsprechender Finanzmittel in den Haushalt wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Aufnahmeprozess und die sich daran anschließende Integrationsarbeit zügig angegangen und zu einem gelungenem Projekt werden können.“
Clearingverfahren
„Menschen auf der Flucht, die bei uns ankommen, sind durch das Erlebte häufig traumatisiert oder haben physische Beeinträchtigungen. Auch schwangere Frauen, Alleinerziehende, alte oder behinderte Menschen sowie LGBTQIA-Personen haben besondere Unterstützungsbedarfe. Ihre besonderen Bedarfe müssen frühzeitig erkannt werden, damit ihnen die entsprechende Hilfe für das Asylverfahren, für medizinische Versorgung oder Unterbringung zuteilwerden kann. Hier setzt das sogenannte Clearingverfahren an, welches schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen bei der Ankunft beginnt. Nur so können wir passgenau von Anfang an helfen und weitere Erkrankungen und Problematiken verhindern. Die Umsetzung dieses Verfahrens ist mir ein sehr wichtiges Anliegen und ich freue mich, dass wir uns in der Koalition an diesem Punkt entsprechend einigen konnten.“