Datum: 22. November 2022

Doppelhaushalt 2023/24: Tierschutz bekommt hauptamtliche Lobby

Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages hat gestern im Rahmen der Behandlung der Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023/24 auch über den Ausbau des Tierschutzes in Sachsen beraten. Dabei wurde die Initiative der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, für den Tierschutz eine bzw. einen hauptamtlichen Landestierschutzbeauftragten einzusetzen, mit Mehrheit beschlossen.

Ines Kummer, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Der Tierschutz bekommt in Sachsen mit dem nächsten Doppelhaushalt endlich einen deutlich höheren Stellenwert. Uns BÜNDNISGRÜNEN liegt der Einsatz einer bzw. eines Landestierschutzbeauftragten als Lobby für die Tiere in der Landespolitik schon lange am Herzen. Als Grundlage für diese wichtige Arbeit wollen wir als Koalition nun insgesamt 385.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Konkret finanziert werden damit eine hauptamtliche Stelle, eine Geschäftsstelle und ein Sachkostenbudget.“

„Auch die Arbeit der Tierheime haben wir BÜNDNISGRÜNEN bei den Haushaltsverhandlungen wieder besonders im Blick. Uns sind die aktuell großen Herausforderungen dieser wichtigen Einrichtungen bewusst. So haben sich in der Corona-Pandemie viele Menschen ein Haustier angeschafft und sehen sich nun damit überfordert, weshalb die Tierheime an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Hinzu kam zuletzt auch die Erstversorgung und Impfung von Tieren aus der Ukraine. Bereits im letzten Doppelhaushalt haben wir die Zuschüsse an Tierheime und Tierschutzvereine deutlich erhöht und stocken die Mittel in 2023/24 um weitere 250.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 920.000 Euro pro Jahr auf. Damit reagieren wir auf die stark steigenden Futtermittel- und Energiepreise sowie die höheren Personalkosten durch die Mindestlohnanhebung.“

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