Mindestlohnerhöhung: Wichtiges Zeichen an die Arbeitnehmer*innen gerade in Sachsen
Der Deutsche Bundestag hat heute die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde beschlossen. Der Mindestlohn wird zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen, zum 1. Oktober dieses Jahres wird der Mindestlohn dann auf zwölf Euro festgelegt.
Dazu erklärt Gerhard Liebscher, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die schnelle Umsetzung der Mindestlohnerhöhung durch die Ampel-Koalition ist auch ein wichtiges Zeichen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen. Der Freistaat wird besonders von der Entscheidung profitieren. Durch die Anhebung des Mindestlohns stärken wir all jenen Menschen den Rücken, die bisher ohne Tarifbindung arbeiten. Insbesondere Frauen, Teilzeitarbeitende und Menschen mit Migrationsgeschichte sind überproportional oft von prekären und niedrigentlohnten Arbeitsverhältnissen betroffen und werden künftig von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Der Mindestlohn muss auch in Zeiten hoher Energiekosten ein sicheres Auskommen garantieren.“
„Die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist ein erster wichtiger Schritt, für den auch wir BÜNDNISGRÜNE uns seit Jahren eingesetzt haben. Doch damit der Mindestlohn sein Ziel erfüllt und eine langfristige Sicherung vor Armut auch ohne staatliche Transferleistungen garantiert werden kann, müssen die Rahmenbedingungen reformiert werden. Dafür muss die Mindestlohnkommission in Zukunft jährlich einen armutssicheren Mindestlohn ermitteln. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vor Betrug geschützt werden und der Mindestlohn muss endlich auch für alle Arbeitenden gelten. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Ausnahmen beseitigen und ein branchenspezifisches Mindesthonorar für Soloselbständige einführen.“
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