Millionen für Balkonkraftwerke, Speicher und Erneuerbare: Power für die sächsische Energiewende
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung 21,5 Millionen Euro für die sächsische Energiewende auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind 6,5 Millionen Euro, mit denen in Sachsen erstmalig die Förderung für Balkonkraftwerke ermöglicht wird. Alle, die sich ein Balkonkraftwerk anschaffen, können dafür voraussichtlich ab Ende August 300 Euro Förderung beim Freistaat online beantragen. Die weiteren 15 Millionen stehen für die Förderung von Energiespeichern, die in Sachsen schon in der Vergangenheit zu großer Nachfrage geführt haben, sowie von Anlagen zur Produktion von Energie aus Erneuerbaren Energien, zum Beispiel Photovoltaik auf Dächern, bereit. Die Mittel kommen aus dem Klimafonds, der auf Initiative der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion in dieser Legislaturperiode eingerichtet wurde.
Dazu erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Viele schaffen mehr: Die Energiewende klappt dann, wenn wir sie gemeinsam machen. Damit die Energiewende für alle greifbar und Engagement auch unterstützt wird, haben wir ganz konkrete Maßnahmen entwickelt: Sachsen bringt auf Initiative der BÜNDNISGRÜNEN eine Förderung auf den Weg, die bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken unterstützt. So bekommen alle von Leipzig bis Görlitz die Chance, aktiv bei der Energiewende mitzumachen.“
„Die Idee hinter den sogenannten Balkonkraftwerken ist einfach und effektiv: Jeder Haushalt kann auf seinem Balkon eine kleine Solaranlage installieren und so grüne Energie erzeugen, beispielsweise für die eigenen Haushaltsgeräte. Auf diese Weise leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Energiewende. Mir war es sehr wichtig, dass das Verfahren sehr einfach und digital ist – zusammen mit der Sächsischen Aufbaubank gehen wir hier neue Wege.“
Außerdem erklärt Schubert: „Wir fördern gezielt auch Anlagen für erneuerbare Energien, zum Beispiel Photovoltaik, sowie Speicher. Für die Förderung von Speichern gibt es eine enorme Nachfrage. Nachdem die letzten Förderansätze buchstäblich über Nacht leer waren, setzen wir jetzt gezielt eine größere Summe ein. Ziel aller Maßnahmen ist, dass wir energiepolitisch unabhängiger werden und die Energiewende sinnvoll und konkret auch vor Ort vorangebracht wird – das schaffen wir gemeinsam.“
Das sind ja mal gute Nachrichten!
Werden aber auch bereits installierte BKWs aus 2022 nachträglich gefördert? Vergangenes Jahr habe ich nämlich mit mir ein 600W-BKW noch zum teuren Preis von 879,- € und ohne aktueller Mehrwertsteuerbefreiung angeschafft, sodass ich meinen kleinen Betrag zur Energiewende bereits am Netz habe.
Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldung.
Danke für das positive Feedback. Leider gibt es bei solchen Förderungen keine rückwirkende Möglichkeit. Wir können verstehen, dass das jetzt für einige kurzfristig ärgerlich erscheinen mag (wir hätten uns auch einen früheren Start gewünscht…), aber am Ende geht es ja darum, so viele wie möglich zum Umstieg zu bewegen. Da Sie bereits vorangegangen sind (Danke für Ihr Engagement!), profitieren Sie immerhin schon länger von der Energiegewinnung Zuhause und langfristig zahlt sich die Investition ja sowieso aus.
Endlich auch in Sachsen eine Förderung für Balkonkraftwerke. Aber was ist mit denen, die sich schon ein Balkonkraftwerk angeschafft haben? Können sie die Förderung auch nachträglich beantragen, oder schauen sie in die Röhre?
Die Förderung gilt erst für Anlagen, die nach der Unterschrift der Richtlinie erworben wurden. Gestern wurde das Geld für das Programm freigegeben und nun kann Minister Günther die Richtlinie unterzeichnen. Wir hätten uns auch einen früheren Start der Förderung gewünscht…
Auch wenn wir verstehen können, dass es für einige zu spät kommt: Ein Balkonkraftwerk ist mit oder ohne Förderung eine sehr sinnvolle Investition und zahlt sich langfristig für Umwelt und den eigenen Geldbeutel aus. Wenn die Förderung noch mehr Leute zu der Anschaffung bewegt, ist uns allen geholfen.
Viele Grüße
Wann wird der Minister denn voraussichtlich unterschreiben? Danach könnte ich das Balkonkraftwerk schon erwerben und Ende August die Förderung nachträglich beantragen. So richtig?
Der Energieminister hat die Richtlinie heute unterzeichnet: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067478
Und Ihre Annahme ist richtig: Förderfähig sind alle Geräte, die nach der Unterzeichnung der Richtlinie am 22. Juni 2023 gekauft wurden. Eine Beantragung der Förderung ist dann ab voraussichtlich Ende August mit dem Kaufbeleg möglich.
Für einen besseren Überblick haben wir die Antworten auf die meistgestellten Fragen hier kurz zusammengefasst: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/balkonkraftwerke
Die SAB Bank hat mir mitgeteilt das ein Erwerb erst nach bewilligter Förderung gekauft werden kann.
Und wie sieht es mit bestehenden Anlagen aus die durch ein BKW erweitert werden, bekommen die Leute auch die Förderung?
Förderfähig sind alle Geräte, die nach der Unterzeichnung der Richtlinie am 22. Juni 2023 gekauft wurden. Eine Beantragung der Förderung ist dann ab voraussichtlich Ende August mit dem Kaufbeleg über die SAB möglich.
Für einen besseren Überblick haben wir die Antworten auf die meistgestellten Fragen hier kurz zusammengefasst: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/balkonkraftwerke
Danke. Super Info-Service der Grünen Fraktion im Landtag. Weiter so.
Ich habe am 1.6.23 ein Balkonkraftwerk käuflich erworben. Ich bin nicht nur sauer, ich bin stinksauer. Ihre scheinheiligen Begründungen zum Unterzeichnungstermin und man soll sich doch nicht so haben wegen eines Nichtanspruchs der Förderung kann und will ich nicht nachvollziehen. Ich bin Rentner, da muss man genau darauf achten was und wie man investieren kann. Wieder mal hat es mich und sicherlich noch weitere viele vor den Kopf gestossen. Noch ein kurzen Satz zu Ihrer Antwort „sie sind ja bereits vorangegangen und profitieren ja immerhin schon von der eigenen Energiegewinnung“ :Das macht mich erst richtig sauer.Na dann ist das hlt so und werdet glücklich damit. Ich persönlich kann diese Phrasen, mit denen sie es versuchen z.B. diesen Termin schön zureden gar nicht mehr hören. Man hätte die Ankündigung von dieser Fördermassnahme auch schon längerfristig in der Presse mal mitteilen können,so daß sich die kleinen Leute auch mal langfristig darauf einstellen könnten. Es hat wiedermal gezeigt, daß man in Sachsen und speziell von Ihrer Fraktion nicht so richtig auf xdie Reihe bekommt. Ein mal was zu früh, zu spät oder auch gar nicht. Damit schaft man sich auch in Zukunft kein grünes Wählerpotenzial. Ich bin nochmals sauer, weil Sie mich als kleinen Rentner wiedermal hintergangen haben.
MFG Aust
Sehr geehrter Herr Aust,
wir können Ihre Frustration sehr gut verstehen. Auch wir hätten die Förderung sehr gern deutlich früher auf den Weg gebracht. Allerdings sind wir gemeinsam mit zwei anderen Partnerinnen in der sächsischen Regierungskoalition – und können Förderungen nicht einfach alleine auf den Weg bringen. Dazu braucht es auch die Zustimmung unserer Koalitionspartnerinnen, das kann Prozesse manchmal verzögern. Der sächsische Energieminister Wolfram Günther hat die geplante Förderung öffentlich angekündigt, sobald sie sich auf der Zielgeraden befand. Dazu hat die Presse Anfang Juni berichtet: https://www.lvz.de/mitteldeutschland/neuer-solarstrom-rekord-in-sachsen-ausbautempo-steigt-deutlich-HCNFYB2A65A4ZJHOGI7Y5AAJJA.html
Trotz aller Frustration: Ohne uns würde es in Sachsen gar keine Förderung von Balkonkraftwerken geben. Wir haben uns innerhalb der Regierung für dieses Projekt stark gemacht und uns frühzeitig für die Einführung eines Klimafonds eingesetzt, aus dem die Förderung für die Balkonkraftwerke nun finanziert wird. Weil wir genau wissen, dass die Energiewende nur gemeinsam gelingen kann – und wir die Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Transformation mitnehmen wollen. Darum machen wir uns nun mit insgesamt 6,5 Millionen Euro Fördervolumen auf den Weg. Und werden auch in Zukunft dafür einstehen, dass die Bürgerinnen und Bürger ganz unmittelbar dabei unterstützt werden, ihre Energieversorgung zukunftsfähig und bezahlbar aufzustellen.
Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt für die Einführung einer solchen Förderung. Denn für irgendjemanden, der sich gerade ein Balkonkraftwerk gekauft hat, ist es immer zu spät. Das bedauern wir natürlich. Doch es hält uns nicht davon ab, jetzt den Anfang zu machen und erstmalig in Sachsen eine solche Förderung einzuführen. Ihre Investition wird sich in jedem Fall auszahlen, auch ohne die Förderung.
Ist der Bestelltag oder der Bezahlungsvorgang ausschlaggebend für die Förderung
Lieber Herr Hahn, das Rechnungsdatum wird wohl das entscheidende sein. Im Zweifelsfall direkt an die SAB wenden oder bis zur Freischaltung des Förderformulars warten. Viele Grüße
Wo und ab wann kann ich einen Antrag für einen Batteriespeicher stellen
Lieber Herr Lehmann, zu Ihrer Frage zitieren wir am besten direkt aus der Pressemitteilung des Ministeriums:
„Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik (PV) oder Geothermie sowie entsprechende Speicher. Ziel ist es, so den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden zu erhöhen. Darüber hinaus soll mittels Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen gesteigert werden. Die vorgesehenen Tilgungszuschüsse werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und betragen für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage betragen die Zuschüsse bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt wird pro Kalenderjahr ein Zuschuss von maximal 50.000 Euro gewährt. Die Details zu diesem Programmteil werden aktuell erarbeitet. Antragsstart für diesen Programmteil ist für den Frühherbst dieses Jahres geplant.“
Viele Grüße
Welche Nachweise müssen für die Beantragung der Förderung erbracht werden? Ich weiß, genaue Details wird die SAB am 6.7. veröffentlichen, aber womit kann man im Allgemeinen rechnen? Nur die Rechnung kann es ja nicht sein, oder?
Hallo, nach unserem Stand wird dies ausreichend sein. Aber welche Details noch im Formular abgefragt werden, müssen Sie tatsächlich bei der SAB erfragen. Die Details werden noch veröffentlicht. In jedem Fall wird es ein schlankes Verfahren. Viele Grüße
Heißt das, dass der reine Kauf von Stromspeichern nicht gefördert wird?
So eine Förderung wie Anfang 2022 wäre sinnvoll, um die Spitzen zu senken und einen Nachtverbrauch zu ermöglichen.
Das klingt nach einer super Sache!
Ich reibe mich nur ein wenig an der Eingrenzung auf 600W-Wechselrichter. Aktuell ist auf Bundesebene geplant die Zulassung für Wechselrichter bis 800W zu vereinfachen.
Wird die Förderung bis 800W ausgeweitet falls diese Regelung in Kraft tritt? Oder ist es möglich eine Förderung für einen 800W Wechselrichter zu erhalten der durch den Hersteller auf 600W begrenzt ist?
Hallo,
förderfähig sind Stecker-PV-Anlagen deren Ausgangsleistung des Wechselrichters die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) nicht überschreiten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Kaufes der Stecker-PV-Anlage. Aktuell liegt die Obergrenze bei 600 W Ausgangsleistung des Wechselrichters.
Viele Grüße
Hallo, werden auch Speicher für ein Balkonkraftwerk gefördert? Wenn ja, wie hoch ist die Förderung?
Vielen Dank.
Hallo,
nein, diese Speicher werden aktuell nicht gefördert.
Viele Grüße
Anlagen der neueren Generation haben 2 x 400W und der Wechselrichter sind je nach Region einstellenbar von 800 auf 600 Watt. Fallen diese Anlagen auch in das Förderprogramm oder ausschließlich max 600W beim Wechselrichter?
VG P. Tamme
Hallo,
förderfähig sind Stecker-PV-Anlagen deren Ausgangsleistung des Wechselrichters die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) nicht überschreiten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Kaufes der Stecker-PV-Anlage. Aktuell liegt die Obergrenze bei 600 W Ausgangsleistung des Wechselrichters.
Viele Grüße
Es gab jetzt ein Update der SAB – upgradefähige und „gedrosselte“ Geräte sind nun doch förderfähig. 🙂 https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Erst einmal vielen Dank für das Förderprogramm. Dies ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
Wie strikt wird die Begrenzung auf 600W Ausgangsleistung ausgelegt? Auf Bundesebene wird ja aktuell eine Erhöhung der Grenze für sogenannte Balkonkraftwerke auf 800 W diskutiert und im Rahmen der Zukunftsfähigkeit findet man am Markt mittlerweile auch einige Angebote welche generell 800W können, aber bis zur gesetzlichen Freigabe noch auf 600W gedrosselt sind.
Es kann ja nicht im Sinne der Förderung sein, dass jetzt reihenweise Geräte bezuschusst werden, welche ggf. in ein paar Monaten technisch überhält sind und dann ausgetauscht werden.
Hallo,
danke für die positive Rückmeldung. Ich muss eine Antwort von vorhin korrigieren: Förderfähig sind Stecker-PV-Anlagen deren Ausgangsleistung des Wechselrichters die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) nicht überschreiten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Kaufes der Stecker-PV-Anlage. Aktuell liegt die Obergrenze bei 600 W Ausgangsleistung des Wechselrichters.
Viele Grüße
Viele Grüße
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann heißt es noch kurz abwarten und hoffen, dass die Regelung zeitnah aktualisiert wird.
Es gab jetzt ein Update der SAB – upgradefähige und „gedrosselte“ Geräte sind nun doch förderfähig. 🙂 https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Hallo,
Ist zusätzlich auch eine kleine Speicherlösung für BKW förderfähigund wenn ja auch ab dem Rechnungsdatum 22.06.2023 ?
Viele Grüße
Hallo,
die Förderung richtet sich nur an den Erwerb von BKW. Konkret die Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module). Dies beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose).
Viele Grüße
Hallo,
Ich finde es sehr gut ,dass versucht wird ,durch einen finanziellen Bonus beim Kauf von Solarspeichern, denn Pv Anlagen Anteil mit Speicher zu pushen, da es sich momentan noch nicht wirklich lohnt in Speicher zu investieren. Deshalb steht bei mir das PV Projekt, aber den Speicher würd ich nachrüsten wollen, wenn es sich energetisch lohnt bzw. finanziell oder aber die Longlife Test der LiFepo Akkus bringen Haltbarkeiten zutage, welche 30 Jahre ermöglichen. Wann wird die Möglichkeit bestehen den Antrag zu stellen…1.10.23 … und dann erst kaufen..
Gruss Schnuffelpelz
Hallo, zu den Speichern werden die Details noch erarbeitet und eine Fertigstellung ist für den Frühherbst geplant. Hier finden Sie die Infos dazu: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067478
Viele Grüße und danke für die positive Rückmeldung!
Also wenn ich dieses Jahr noch eine Photovoltaikanlage mit Speicher bauen möchte muß ich auf den Spätherbst warten ? Oder auf nächstes Jahr? Weil im Winter keine Dacharbeiten möglich sind. Oder kann ich das Projekt beginnen oder abschließen und die Förderung rückwirkend beantragen?
Hallo,
die Details werden noch erarbeitet. Das können wir Ihnen also leider noch nicht mit Sicherheit beantworten. Hier finden Sie die aktuellen Infos dazu: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067478
Viele Grüße
Hallo, ist bei der Speicherförderung für Photovoltaikanlagen zum jetzigen Zeitpunkt schon klar ob dies nur bei gleichzeitiger Neuinstallation einer Photovoltaikanlage möglich ist oder gibt es auch eine Förderung bei Bestandsanlagen für die Speichernachrüstung? Wie es bei der Speicherförderung mit dem Stichtag aus? Ist hier auch der 22.06.23 für das Rechnungsdatum entscheidend oder ein anderer Stichtag? Der von Ihnen zitierte Medienservicelink gibt leider nicht sehr viel Informationen zur Speicherförderung.
Hallo,
auch hier gilt vorerst leider: Die Details werden noch erarbeitet bis Frühherbst. Hier finden Sie die aktuellen Infos dazu: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067478
Viele Grüße
Hallo,
bekommen ich den Kredit mit den 20% Tilgungszuschuss nur über die SAB und wie werden die Konditionen hinsichtlich Laufzeit und Zinsen ausgestaltet sein, bzw. gibt es dazu Vorgaben falls man auch frei finanzieren darf?
Dankeschön für eine Antwort
Hallo,
die Details werden noch erarbeitet bis Frühherbst. Hier finden Sie die aktuellen Infos dazu: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067478
Viele Grüße
Wird auch eine Anlage gefördert, wenn man sie selbst zusammenstellt, sprich den Wechselrichter und die Module separat kauft?
Hallo, danke für Ihr Interesse. Nach unseren Informationen gilt die Förderung nicht nur für Komplettsets, da es z.B. auch Haushalte gibt, die eine extra Steckdose dafür anbringen lassen müssen und allein dadurch ein weiterer Posten bei der „Bestellung“ entsteht. Wichtig ist, dass Sie für alles eine Rechnung haben, mit der Sie den Erwerb dann nachweisen können.
Um ganz sicher zu gehen, können Sie sich aber auch nochmal direkt an die SAB wenden als Fördermittelausgeberin. Die SAB wird sich wohl Anfang Juli auch nochmal in einem FAQ zu weiteren Fragen äußern.
Wir versuchen derweil die meisten Fragen hier erstmal zu sammeln und zu beantworten: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/themen/energie-klimaschutz/alle-infos-zur-balkonkraftwerk-foerderung-in-sachsen/
Viele Grüße
Erstmal Danke für den Einsatz und Umsetzung. Besser spät als nie. Lasst euch vom Alman Gejammer „ ich hab schon gekauft ich will auch Geld sonst bin sauer nicht unterkriegen. Als Nächstes daran mitwirken das Vermieter nicht einfach nein sagen können, da es optisch nicht passt. Vermieter haben KEIN Interesse an Einsparung da sie die Kosten eh direkt weiter berechnen. Leider wird sich daher in der Masse wenig bis langsam tun. PS hab meine Anlage vor 2 Wochen gekauft werde keine Förderung bekommen, ist mir scheissegal da meine Motivation nicht 300 Euro sind. Wer sich jetzt also „ärgert“ einfach 5 Sekunden überlegen warum man die Anlage gekauft hat.
Hallo,
Sie schreiben in einer früheren Antwort:“ Förderfähig sind Stecker-PV-Anlagen deren Ausgangsleistung des Wechselrichters die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) nicht überschreiten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Kaufes der Stecker-PV-Anlage. Aktuell liegt die Obergrenze bei 600 W Ausgangsleistung des Wechselrichters.“
Heißt das, dass eine Anlage wo der Wechselrichter auf 600 W begrenzt ist, aber sobald vom Bund die Erhöhung (voraussichtlich im Solarpaket I ab 01.01.2024) auf 800 W kommt und dann geupdatet wird . Diese Anlage mit Wechselrichter gefördert wird wenn man jetzt kauft?
Vielen Dank
Hallo,
leider nein. Wir haben dazu nochmal Informationen eingeholt und diese hier auf unserer FAQ-Seite mit eingepflegt: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/balkonkraftwerke
Viele Grüße
Hallo. Von der SAB Bank habe ich erfahren dass die Förderung der Speicher wohl nicht auf den Weg gebracht wird da die Preise für Batteriespeicher zur Zeit stark rückläufig sind und eine Förderung nicht mehr angebracht ist. Habe sie hier Informationen?
Hallo,
hier wird wahrscheinlich etwas verwechselt. Es gab ja die Förderrichtlinie Speicher (FRL Speicher/2021), die – da noch Mittel zur Verfügung standen – im Februar 2022 fortgesetzt wurde. Allerdings waren die Mittel bereits direkt nach Antragsstart überzeichnet. Da Solar-Speicher damals schon weitgehend erfolgreich in den Markt eingeführt waren, wurde diese Speicherförderung nach Bewilligung der noch verfügbaren Mittel nicht mehr fortgesetzt. Davon unabhängig ist die erst im Juni in Kraft getretene FRL EEuS zu betrachten: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20037?redirect_succesor_allowed=1#x3
Viele Grüße
Es gab jetzt ein Update der SAB – upgradefähige und „gedrosselte“ Geräte sind nun doch förderfähig. 🙂 https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
vielen Dank für die schnelle Information und Nachfragen.
allerdings muss ich nochmal nachhaken.
Die genannten Wechselrichter können im Augenblick nur mit 600Watt betrieben werden, die Möglichkeit auf das Update bestehen erst wenn die Änderung kommt. (Sie können nicht gedrosselt werden, sondern sind auf 600Watt begrenzt).
Somit müssten sie ja förderfähig sein, da sie der geltenden Gesetzesnorm entsprechen?
Danke
Wir haben die Frage nochmal weitergegeben, aber es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Formulierung. Wenn die Geräte die theoretische Möglichkeit haben, 800 Watt zu produzieren/weiterzugeben, sind sie derzeit nicht förderfähig – so war die Information. Sollte sich noch etwas anderes ergeben, informieren wir sofort dazu.
Es gab jetzt ein Update der SAB – upgradefähige und „gedrosselte“ Geräte sind förderfähig: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Hallo, Ihre Antwort am 28.06.2023 auf die Anfrage von Sebastian ist widersprüchlich und nicht schlüssig. Entscheidend ist m. E., dass der Wechselrichter im Betrieb tatsächlich auf 600 W Leistung begrenzt ist. Nicht maßgeblich ist, ob der Wechselrichter mehr leisten könnte. Somit müsste ein Wechselrichter, der 800 W leisten kann, aber auf 600 W gedrosselt wurde, ebenfalls förderfähig sein. Bei Ihrer Interpretation dürfte ja sonst so gut wie kein Balkonkraftwerk förderfähig sein, weil die Photovoltaikpaneelen i.d.R. immer mehr als 600 W leisten können. Überwiegend werden bei einem Balkonkraftwerk 2 Stück Solarmodule mit gesamt 760 bis 840 Wp Leistung aufgestellt.
Hallo, wir können nur die Information weitergeben, die wir erhalten haben. Die Förderung ist aktuell explizit nur für 600-Watt-Anlagen ausgelegt. Die SAB hat dazu nun auch eine FAQ-Seite veröffentlicht: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen – Hier heißt es: „Förderfähig sind Stecker-PV-Anlagen deren Ausgangsleistung des Wechselrichters die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) nicht überschreiten. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Kaufes der Stecker-PV-Anlage. Aktuell liegt die Obergrenze bei 600 W Ausgangsleistung des Wechselrichters.“ Viele Grüße
Es gab jetzt ein Update der SAB – upgradefähige und „gedrosselte“ Geräte sind förderfähig: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Kann mit sich das Balkonkraftwerk selber zusammenstellen?
z.b 2 Solarmodule + 1 Wechselrichter + 2 Halterungen von unterschiedlichen Firmen?
oder muss man ein Komplettset bestellen von einer Firma?
MVG
Laut SAB FAQ: „Die Förderung wird für die Anschaffung und die Installation der Stecker-PV-Anlage gewährt. Förderfähig sind alle Ausgaben, die für die Anschaffung, den Betrieb und die dauerhaft sichere Montage/ Befestigung Ihrer Stecker-PV-Anlage notwendig sind. Sie erhalten einen Festbetrag in Höhe von 300 EUR. Mit dem Festbetrag sind alle Ausgaben des Vorhabens (auch z.B. für Montageset, Steckdose, Installateur) abgegolten.“ – Dadurch ergibt sich bereits, dass mehrere Posten förderfähig sind, wenn sie der Installation eines BKW dienen.
Mehr lesen: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
So, ich habe jetzt ein BKW gekauft. Voraussetzung für die Förderung ist Anmeldung bei Bundesnetzagentur (erledigt) und beim Netzbetreiber.
Die Sachsen Netze GmbH möchte für die „vereinfachte“ (lol) Anmeldung die Bestätigung eines Elektrofachbetriebes, dass der Anschluss die Norm DIN VDE V 0100-551-1 erfüllt. Diese sieht vor, dass eine spezielle „Energiesteckdose“ (Wieland-Steckdose) installiert wird. Die Kosten, eine solche zu installieren, sind viel zu hoch, höher als die Förderung (!!) und machen das alles wieder komplett unwirtschaftlich. Mein Elektriker hat nur den Kopf geschüttelt.
Dass hier auf der FAQ-Seite also damit geworben wird, dass Balkonkraftwerke „in eine haushaltsübliche Steckdose gesteckt“ werden, ist also komplett falsch, irreführend und verdeckt die wahren Kosten!
Mein Balkonkraftwerk darf jetzt wieder zurück zum Verkäufer gefahren werden und hat damit das exakte Gegenteil von Umweltschutz erreicht. Super ärgerlich!
Bitte beim nächsten Mal den Prozess komplett durchdenken. So ist es lediglich eine Fördermaßnahme für das hiesige Elektro-Handwerk.
Welche Kosten wurden Ihnen für den Einbau der Wieland-Steckdose vorgeschlagen? Der Einbau der Steckdose wird übrigens auch gefördert und lässt sich entsprechend mit als Beleg einreichen. Und der Sinn der Förderung ist auch nicht, ein Geschenk zu verteilen, sondern Anreize für den Einbau eines Balkonkraftwerkes zu setzen. Dieser lohnt sich mittel- und langfristig natürlich auch ohne Förderung – ist also in jedem Fall wirtschaftlich.
Wir korrigieren den Hinweis auf unserer Website und spezifizieren die „Wieland-Steckdose“, die von den meisten Netzanbietern gefordert wird.
Es geht ja nicht nur um die Steckdose. Auch die Sicherung sollte von 16A auf 13A getauscht werden und bei älteren Installation würde er noch die ganze Anlage durchmessen. Entsprechend landen wir dann mit Anfahrt und allem ziemlich genau beim Betrag der Förderung.
Ich beschwere mich nicht über ein „Geschenk“, sondern darum, dass hier falsch geworben wurde. Mein BKW hat 500€ gekostet plus Befestigung, aber wenn ich dann nochmal 300€ für die ganze Installation ausgeben muss, kann ich mir das (aktuell) nicht mehr leisten – und das Detail mit der Steckdose war mir bis zum Schluss bei der Anmeldung nicht bekannt, weil überall und ja eben auch bei Ihnen zu lesen war, dass man mittlerweile einfach den Schuko nehmen kann. Man findet ja sogar auch kaum mehr BKWs ohne Schuko zum Kauf.
Bleibt mir nur noch abzuwarten, bis die Vereinfachungen durch sind, und zu hoffen, dass der Fördertopf bis dahin nicht leer ist… :-/
Liebe hier Mitlesende,
ein wichtiger Hinweis bezüglich upgradefähiger Geräte! Die SAB hat vor ein paar Tagen ein Update auf ihrer FAQ-Seite veröffentlicht: Upgradefähige Geräte, bei denen das Update vom Betreiber erst zur Verfügung gestellt wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für 800 Watt gegeben sind, oder auch gedrosselte Geräte, bei denen es auch erst ein Update bei rechtlicher Voraussetzung gibt, sind nun förderfähig. Sie finden ausführliche Informationen dazu auf der Website der SAB: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Wir wünschen allen einen schönen Sommer mit viel eigener Stromproduktion 🙂
Hinsichtlich der allgemeinen Diskusion zum Thema PV Strom sollte man in Sachsen mal folgendes voranbringen. auf Dächern von Reihenhäusern beispielsweise ist durch die in der sächsischen Bauverordnung festgehaltenen Mindestabstände der PV Module zu Brandschutzmauern des Nachbarhauses ,die installierbare Anzahl der Module stark eingeschränkt. So können durch Abstandsregeln von 1,25 m “ zum Nachbarn“ auf beiden Seiten, bereits 2,50m Dachbreite nicht genutzt werden, was dazu führt das diese Dächer oft nicht genutzt werden, denn bei 4,5m Hausbreite könnte dann nur 1 Modul ( 1,13m Breit) montiert werden ,denn für 2 Module nebeneinander fehlt schlicht der Platz, wenn ich nur 2m der Hausbreite nutzen darf. Hier ist man in anderen Bundesländern schon viel viel weiter und forciert damit die Dachbelegung auch in solchen Fällen. Baden würtemberg hat beispielsweise die Abstandregel völlig abgeschaft und die Bauministerkonferenz vom September 22 beschloss , dass der Paragraph 32 im MBO geändert werden soll ( hier geht es um die Abstandsregel zu benachbarten Dächern ) seit 11 Monaten passiert aber nichts und der Sächsische Bauminister tritt überhaupt nicht in Erscheinung – wobei uns mit Meyer Burger als Produzent von PV im Land Sachsen ,dies doch am Herzen liegen sollte, solche “ Stolpersteine“ zu beseitigen.. Sie wollen doch die Energiewände mit uns voranbringen..
Guten Tag,
mich würde es langsam mal interessieren, wie die Konditionen für eine Förderung von PV – Anlagen mit Speicher aussehen. Muss man dazu unbedingt einen Kredit aufnehmen oder kann ich auch meine Ersparnisse verwenden? Wir möchten eine Anlage inklusive Speicher auf unsere Doppelgarage aufbringen. Sie soll 6,4 KWp groß sein und vor dem Winter noch installiert werden. Wann kommen denn die Konditionen?
Guten Tag,
laut Ministerium: „Antragsstart für diesen Programmteil ist für den Frühherbst dieses Jahres geplant.“ Die Konditionen werden also sicherlich in den kommenden Wochen zum Förderprogramm veröffentlicht.
Viele Grüße
Hallo,
habe am 1.9.2023 telefonisch von der SAB erfahren, dass im Teil 2 des Programms nur PV Anlagen ab 30kWp gefördert werden sollen. Stimmt das?
Danke
Hallo,
ja, das stimmt. Sie finden die Förderbestimmungen im Revosax: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20037?redirect_succesor_allowed=1#x3 (unter Programmteil A, 1.1)
Viele Grüße
Beitrag zu obendrüber. Investitionsdarlehen muss auch mindestens 35k € betragen. Also 30kW Leistung und 35k €. Ich möchte mal ne normale Person sehen, die den Platz für 30kW Photovoltaik, „die auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden installiert ist“, hat. Wer dafür den Platz hat braucht auch keinen Kredit aufnehmen.
Da war die Idee mal gut, aber die Umsetzung mangelhaft. <_<