Energie von Balkonien

Wir fördern Balkonkraftwerke in Sachsen!

Viele schaffen mehr: Die Energiewende klappt dann, wenn wir sie gemeinsam machen. Damit die Energiewende für alle greifbar und Engagement auch unterstützt wird, haben wir ganz konkrete Maßnahmen entwickelt: Sachsen bringt auf Initiative der BÜNDNISGRÜNEN eine Förderung auf den Weg, die bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken unterstützt. So bekommen alle von Leipzig bis Görlitz die Chance, aktiv bei der Energiewende mitzumachen.

Als BÜNDNISGRÜNE sind wir sehr froh, dass insgesamt 6,5 Millionen Euro für Balkonkraftwerke zur Verfügung stehen. Voraussichtlich ab August können alle Sächsinnen und Sachsen 300 Euro pro Haushalt ganz einfach online beantragen. Das Interesse ist jetzt bereits riesig und wir freuen uns sehr darüber.

Auf dieser Seite wollen wir die wichtigsten Fragen beantworten.

Dezember 2023: Fördermittel für Eigentümer*innen augeschöpft

Die Fördermittel für Balkonkraftwerke von Wohneigentümer*innen sind bereits ausgeschöpft. Aktuell sind nur noch Förderungen für Mieterinnen und Mieter möglich.

Alle Infos zum aktuellen Stand finden Sie auf der Website der SAB zu Balkonkraftwerken >

Wir wollen energiepolitisch unabhängig werden und die Energiewende sinnvoll und konkret vor Ort voranbringen. Das schaffen wir gemeinsam.

Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende

Häufig gestellte Fragen zur Balkonkraftwerk-Förderung

Gefördert werden Balkonkraftwerke, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung.

Die Förderung gilt für alle o.g. Geräte, die nach der Unterzeichnung der Richtlinie am 22. Juni 2023 gekauft wurden.

Leider nein. Die Förderung gilt erst ab dem Inkrafttreten der Richtlinie am 22. Juni 2023.

Es gibt unterschiedliche Modelle und dementsprechend auch eine Preisspanne. Aktuell sind Balkonkraftwerke mit 600 Watt im Komplettset ab ca. 500 Euro erhältlich.

Nein, die Förderung gilt nur für Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Freistaat Sachsen. Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

Ja, die Förderung gilt für alle Sächsinnen und Sachsen als Privatperson. Sie richtet sich sowohl an Mieter*innen als auch an Eigentümer*innen für selbst genutzten Wohnraum. Mieter*innen müssen aber natürlich vorher Kontakt mit dem Eigentümer/der Eigentümerin bzw. der Hausverwaltung zur Anbringung der Module aufnehmen.

Pro Haushalt können 300 Euro für die eigenen Balkonkraftwerke beantragt werden.

Die Beantragung wird ab voraussichtlich Ende August sehr einfach und digital über ein Online-Formular bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich sein. Alle weiteren Informationen sind direkt auf der entsprechenden Webseite der SAB erhältlich.

Da Balkonkraftwerke eine optische Veränderung am Gebäude darstellen, ist bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Abstimmung mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde notwendig.

Achtung, Aktualisierung (20. Juli 2023)! Upgradefähige Geräte, bei denen das Update vom Betreiber erst zur Verfügung gestellt wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für 800 Watt gegeben sind, oder auch gedrosselte Geräte, bei denen es auch erst ein Update bei rechtlicher Voraussetzung gibt, sind nun förderfähig. Sie finden ausführliche Informationen dazu auf der Website der SAB. Wir entschuldigen die bisherige anderslautende Aussage hier auf der Website.

Noch Fragen? Schreibt uns einfach eine E-Mail an gruene-presse@slt.sachsen.de und wir nehmen diese hier in die FAQs mit auf.

Wann geht es los?