Sozialministerium bringt Träger in finanzielle Not: Betroffene brauchen zügig Planungssicherheit
Träger aus den Bereichen Gewaltschutz und Gleichstellung in Sachsen erhalten derzeit vom Sozialministerium die Mitteilung, dass sie für das kommende Jahr noch keine Förderzusagen erhalten, obwohl ihre Anträge grundsätzlich positiv beschieden wurden. Damit bricht die Staatsregierung mit der bisherigen Praxis, nach der die Projektförderung und -finanzierung ab Jahresbeginn gesichert war. Die Folge: Eine akute Finanzierungslücke, die die Gewaltschutzeinrichtungen vor existenzielle Herausforderungen stellt.
Katja Meier, Sprecherin für Gleichstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert:
„Staatsministerin Köpping nimmt in Kauf, dass der Gewaltschutz in Sachsen geschwächt wird und bewährte Träger in eine finanzielle Schieflage geraten. Gerade in diesem sensiblen Bereich braucht es Verlässlichket und Kontinuität. Stattdessen werden die Einrichtungen nun im Unklaren gelassen, ob und wie ihre Arbeit in den kommenden Monaten finanziert werden kann. Viele Träger wurden offenbar erst Anfang Dezember über die gravierende Änderung beim Fördermittelabruf informiert. Dabei wusste das Sozialministerium spätestens mit dem Beschluss des Doppelhaushalts, also noch vor den Sommerferien, dass die Mittel nicht wie bisher zu Jahresbeginn ausgereicht werden.“
„Diese Abweichung vom seit Jahren praktizierten Verfahren hätte frühzeitig kommuniziert werden müssen. Stattdessen erfahren die Träger erst jetzt, dass die Fördermittel frühestens im März 2026 ausgezahlt werden. Bis dahin wissen sie nicht, wie Gehälter und Mieten bezahlt werden sollen. Finanzielle Alternativen sind so kurz vorm Jahreswechsel praktisch kaum zu organisieren.“
Abschließend betont Meier: „Das Sozialministerium hat bei der Haushaltsplanung für 2026 keine ausreichende Vorsorge getroffen. Damit entzieht es gesellschaftlich unverzichtbaren Einrichtungen die notwendige Planungssicherheit. Es ist die Aufgabe der Ministerin, dieses Problem umgehend zu lösen. Verlässliche Förderverfahren sind Voraussetzung dafür, dass zentrale gesellschaftliche Aufgaben wie der Gewaltschutz erfüllt werden können.“