Datum: 16. Dezember 2025

Innerstädtischer Wald bleibt in Sachsen schutzlos – BÜNDNISGRÜNE fordern dringende Reform des Waldgesetzes

Der Stadtwald in Sachsen ist weitestgehend ungeschützt und wird es wohl auch weiterhin bleiben, wie eine Kleine Anfrage (Drs 8/4797) des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Wolfram Günther zeigt. Erst kürzlich wurde in Dresden-Albertstadt das 1,2 Hektar große Waldgebiet „Wald am Holunderwäldchen“ vollständig gerodet. Genehmigungen sind laut Sächsischem Waldgesetz erst ab 2 Hektar notwendig. Statt gezielter Wiederaufforstung ist vielerorts eine Ausbreitung invasiver Arten zu beobachten. Die Staatsregierung plant im Freistaat dennoch keine Anpassung des Waldgesetzes.

Wolfram Günther, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hat dafür kein Verständnis:

„Es ist erschreckend, wie vehement sich das sächsische Umweltministerium weigert, auf die dramatischen Klimaveränderungen zu reagieren. Jeder Hektar Wald ist wichtiger denn je. Besonders in den Städten helfen Wälder, denn sie kühlen überhitzte Quartiere, speichern Wasser, binden Kohlenstoff und sind für viele Menschen die einzige frei zugängliche Natur in ihrem Wohnumfeld. Fälle wie in Dresden-Alberstadt offenbaren massive Lücken im Sächsischen Waldgesetz, die die Staatsregierung dringend schließen muss.“

„Besonders fatal ist das genehmigungsfreie Abholzen von Waldflächen in Städten von bis zu 2 Hektar Größe. Zudem wendet die Staatsregierung weder spezielle Schutzkriterien für urbanen Wald an, noch hat sie eigene Grundsätze für Rodungen im dicht besiedelten Raum entwickelt. Bei Bauleitplanungen greift außerdem die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Innenbereich häufig nicht. Damit entfällt oft jede Pflicht zur Wiederbewaldung, die außerhalb der Städte aus gutem Grund gilt.“

„Die Untätigkeit des Umweltministers ist ein politisches Armutszeugnis. Das Sächsische Waldgesetz braucht ein zeitgemäßes Update: Wald in dicht besiedelten Gebieten benötigt besonderen Schutz. Es braucht verbindliche Genehmigungspflichten für Waldflächen jeder Größe im urbanen Raum sowie klare Regeln für die Wiederbewaldung und das Management invasiver Arten. Wald in der Stadt ist kein Bauvorrat, sondern Teil der Daseinsvorsorge.“

Weitere Informationen:

>> Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Wolfram Günther: „Schutz und Behandlung von Waldflächen im urbanen Raum in Sachsen“ (Drs 8/4797)

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