Kabinett verabschiedet Straßengesetz: BÜNDNISGRÜNE warnen vor massiven Eingriffen in Umweltschutz und Eigentums- und Beteiligungsrechte
Das sächsische Kabinett hat heute den Entwurf des neuen Sächsischen Straßengesetzes beschlossen. Neben Planungsvereinfachungen für den Radwege- und Brückenbau sieht der Entwurf tiefgreifende Eingriffe in Eigentumsrechte, Natur- und Umweltschutz sowie die Beteiligungsrechte vor.
Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert den Entwurf:
„Die Minderheitskoalition schießt beim Versuch der notwendigen Erleichterungen deutlich über das Ziel hinaus. Mit diesem Entwurf drohen massive Eingriffe in Umweltschutz und Eigentums- und Beteiligungsrechte unter dem Deckmantel von ‚Ersatzneubau‘ und ‚Planungserleichterungen‘. Die wichtige Abwägung von Natur- und Umweltschutz kommt bei der Asphalt-Koalition aus CDU und SPD unter die Räder. Mit der Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen auf bis zu 15 Jahre legt die Minderheitskoalition offensichtlich ihre schützende Hand über Uraltplanungen. Das ist das Gegenteil von Beschleunigung und verhindert moderne klima- und verkehrspolitische Entscheidungen.“
„Die geplante Vereinfachung und Beschleunigung der Planung von Radwegen sowie des Ersatzneubaus von Brücken und Straßen begrüßen wir dagegen ausdrücklich. Auch der Wegfall der grundsätzlichen Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für straßenbegleitende Radwege ist ein überfälliger Fortschritt, den wir BÜNDNISGRÜNE im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingebracht haben. Diese Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung sind jedoch keine Innovationen der Minderheitskoalition, sondern wurden bereits in der vergangenen Legislatur diskutiert und von uns unterstützt. Dass die Staatsregierung diese sinnvollen Schritte nun als Vorwand für den massiven Abbau von Umwelt- und Beteiligungsrechten nutzt, lehnen wir aber entschieden ab.“
Besonders kritisch bewertet die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion:
Verlängerung der Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen von 10 auf 15 Jahre:
Das zementiert jahrzehntealte Straßenbauplanungen und widerspricht jeder Form moderner, klima- und umweltgerechter Verkehrspolitik. Das verzögert, statt zu beschleunigen.
1.500-Meter-Ausbau ohne UVP und ohne Beteiligung:
Unter dem Deckmantel „Brücken-Ersatzneubau“ sollen künftig bis zu 1,5 Kilometer Straße ohne Planfeststellung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung verbreitert werden können, selbst in sensiblen Gebieten. Das ist ein Blankoscheck für Straßenverbreiterungen ohne Abwägung von Naturschutz, Eigentumsrechten oder Anwohnerinteressen.
Neue Duldungspflichten für Eigentümer:innen:
Mit der schwammigen Kategorie ‚unerhebliche Umgestaltung‘ können Eingriffe an Grundstücken oder Allee- und Saumbiotopen ohne Beteiligung erfolgen. Damit öffnet die Staatsregierung Tür und Tor für Kleinstmaßnahmen mit erheblicher Summenwirkung auf Natur und Landschaft.
Einschränkung kommunaler Gestaltungsspielräume:
Durch neue Regularien wird die Pflanzung von Straßenräumen – etwa für Klimaanpassungsmaßnahmen – unnötig erschwert.