Datum: 13. März 2026

Anhörung Straßengesetz: Angriffe auf Umweltschutzstandards beschleunigen keine Planung

Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung hat heute Sachverständige zum Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht“ (Drs 8/5066) der Staatsregierung angehört.

Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt nach der Anhörung:

Der Gesetzentwurf zum Straßengesetz leistet keinen wirksamen Beitrag zur Beschleunigung von Infrastrukturplanungen. Statt Verfahren rechtssicher zu beschleunigen, schafft er neue Risiken für zusätzliche Verzögerung, weil zentrale Regelungen rechtlich angreifbar sind. Unter dem Deckmantel >>unerheblicher baulicher Umgestaltung<< sollen massive Naturzerstörung und Versiegelung ermöglicht werden. Hinzu kommen erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte und die kommunale Selbstverwaltung. Die eigentlichen Ursachen langer Planungen geht die Staatsregierung dagegen nicht an.

„Die guten Ansätze, etwa die schnellere Umsetzung straßenbegleitender Radwege, von Radschnellwegen und echter Brückenersatzneubauten, können über die ermöglichten Angriffe auf Natur, Beteiligung und Eigentum nicht aufwiegen. Sachsen braucht kein Straßengesetz von gestern, sondern eine moderne Verkehrspolitik, die Klima und Natur schützt, die kommunale Selbstverwaltung stärkt und die Planung tatsächlich wirksam beschleunigt.“

Die Anhörung verdeutlichte die Risiken des Gesetzentwurfs. Die Sachverständige Dr. iur. Franziska Heß,  Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, führte im Rahmen der Anhörung aus:

„Der Entwurf enthält Regelungen, die mit dem EU-Umweltrecht und dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Wer ganze Vorhabenskategorien pauschal von der Umweltverträglichkeitsprüfung freistellt, verstößt gegen eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und riskiert, dass auf dieser Grundlage erteilte Entscheidungen gerichtlich keinen Bestand haben. Wirksame Beschleunigung sieht anders aus: Sie erfordert ausreichend Personal in den Planungs- und Genehmigungsbehörden und standardisierte Umweltdatengrundlagen. Auch verbindliche Antragskonferenzen zu Beginn jedes Verfahrens können dafür sorgen, dass Konflikte frühzeitig erkannt und nicht erst im laufenden Verfahren oder vor Gericht ausgetragen werden.“

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