Datum: 23. Januar 2026

Fraktionsübergreifende Initiative zu Unterstützung bei Rechenschwierigkeiten beschlossen

Kinder, denen das Rechnen schwerfällt, sollen in Sachsen künftig bessere Unterstützung bekommen. Der Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags hat dafür heute einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, BSW, BÜNDNISGRÜNEN und Linken zum ursprünglichen Antrag der BSW-Fraktion zugestimmt. Damit wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um Kinder mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens frühzeitig zu erkennen und gezielt zu unterstützen.

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont:

„Nach jahrelangem Stillstand seitens des Kultusministeriums beim Thema Dyskalkulie kommt nun dank des fraktionsübergreifenden Engagements und einer erfolgreichen Petition im Parlament endlich Bewegung in das Thema. Wenn Rechnen als tägliche Überforderung erlebt wird, wirkt sich das auf die Kinder nicht nur im Bereich Mathe aus. Schule wird schnell zu einem Ort der Angst und genau das wollen wir ändern. Dyskalkulie darf nicht darüber entscheiden, wie Kinder Schule erleben oder ob sie sich etwas zutrauen.“

„Unsere Initiative setzt bei der frühkindlichen Bildung an, denn Rechenschwierigkeiten zeigen sich oft schon früh. So erleichtern wir den Übergang von der Kita in die Grundschule und legen die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg aller betroffenen Kinder. Außerdem sehen wir einen Schwerpunkt bei der Unterstützung der Lehrkräfte. Sie sollen durch Fort- und Weiterbildungen, klare Leitlinien und praxistaugliche Verfahren darin bestärkt werden, Rechenschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Kinder individuell und gezielt zu fördern.“

„Wir begrüßen außerdem, dass das Kultusministerium auch den Weg für einen klar geregelten Nachteilsausgleich frei macht. Förderung ist das A und O, aber so lange Kinder dennoch besondere Rechenschwierigkeiten haben, brauchen sie faire Bedingungen, um ihre Leistungen zeigen zu können. Deshalb ist es richtig, dass für Rechenschwierigkeiten vergleichbare Nachteilsausgleiche gelten wie bei der Lese- Rechtschreibschwäche. Eine Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.“

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