Datum: 09. März 2026

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz: CDU und SPD mit Absage an mehr Beteiligung

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute in seiner 11. Sitzung den BÜNDNISGRÜNEN Gesetzentwurf zum Sächsischen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (Drs 8/2889) als federführender Ausschuss abgelehnt. Die finale Abstimmung des Gesetzentwurfs findet im kommenden Plenum des Sächsischen Landtags im Rahmen der zweiten Beratung statt.

Katja Meier, Sprecherin für Demokratie der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, betont die Relevanz des Gesetzentwurfs:

„CDU und SPD betonen immer wieder, dass Beteiligungsverfahren einfacher werden müssen, gerade auch für Kommunen. Heute haben sie genau das verhindert. Unser Gesetzentwurf hätte erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für dialogische Beteiligung geschaffen und damit Beteiligungsverfahren für Städte, Gemeinden und auch auf Landesebene einfacher und rechtssicher gemacht.“

„Die Zeit für mehr Beteiligung ist Jetzt! Je komplexer politische Entscheidungen werden, desto wichtiger ist es, Formate zur Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Bürgerräte und andere dialogische Beteiligungsformate können genau das leisten.“

Dass CDU und SPD diesen Schritt heute verweigert haben und unseren Gesetzentwurf im Sozialausschuss abgelehnt haben, ist eine Absage an mehr Beteiligung. Die Minderheitskoalition lässt die Chance ungenutzt, demokratische Verfahren in Sachsen weiterzuentwickeln. Wir werden im anstehenden Plenum erneut für unser Gesetz werben. Mehr Verständlichkeit, mehr Mitsprache und mehr Vertrauen in demokratische Prozesse sollten schließlich in unser aller Sinne sein.“

 

Weitere Informationen:

Der Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion sieht unter anderem vor, für dialogische Beteiligungsformate wie Bürgerräte eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen und einheitliche Standards für eine faire und inklusive Zufallsauswahl der Teilnehmenden festzulegen. Ziel ist es, dass Beteiligungsformate künftig einfacher und verlässlicher sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden können.

 

>> Gesetzentwurf „Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – SächsÖBeG)“ (Drs 8/2889)

 

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