Verbandsklagerecht: CDU will die rechtsstaatlichen Grundfesten des Umweltschutzes zerstören
Die CDU-Landtagsfraktionen Sachsen und Sachsen-Anhalt haben diese Woche nach einer gemeinsamen Klausur ein Papier veröffentlicht, in dem unter anderem die Abschaffung des Verbandsklagerechts für die anerkannten Verbände aus Umwelt- und Naturschutz gefordert wird.
Wolfram Günther, Sprecher für Umwelt und Naturschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert diesen Frontalangriff auf die Ehrenamtlichen des Umwelt- und Naturschutzes:
„Die CDU will die rechtsstaatlichen Grundfesten des Umweltschutzes zerstören und Stimmungsmache gegen den Naturschutz betreiben. Dabei verbreitet die Union bewusst Märchen und stellt das Verbandsklagerecht als Bremse für den wirtschaftlichen Aufschwung dar. Auch die Behauptung einer ‚Klageflut‘ durch die Verbände hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand: Lediglich zu 0,1 Prozent aller Verwaltungsverfahren werden Verbandsklagen initiiert. Das Verbandsklagerecht ist kein Hindernis, sondern ein notwendiges Korrektiv für rechtskonforme Planungsverfahren.“
„Wie notwendig dieses Korrektiv ist, zeigen die Erfolgsquoten: Rund die Hälfte der Verbandsklagen sind erfolgreich, also zu Recht initiiert. Verbände klagen nicht aus Prinzip oder zur Verzögerung, sondern sie klagen dort, wo Behörden geltendes Recht missachtet und damit gegen Gesetze verstoßen haben, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen sollen. Verbände sind die Anwälte der Umwelt, die selbst nicht vor Gericht ziehen kann.“
„Eine Einschränkung der Klagerechte würde nicht zu schnelleren Verfahren führen, sondern lediglich zu mehr rechtswidrigen Schädigungen der Umwelt. Der ‚Aufbruch Ost‘ gelingt nur, wenn wir eine starke Wirtschaft und eine intakte Natur gemeinsam denken. Dafür braucht es eine bessere personelle Ausstattung der Genehmigungsbehörden und klare Planungsgrundlagen – und keine Schwächung der demokratischen Kontrollrechte!“
Weitere Informationen:
Nach Zahlen des NABU werden im Durchschnitt pro Jahr lediglich rund 70 Verbandsklagen initiiert – bei jährlich etwa 100.000 Verwaltungsverfahren. Es geht also um einen Anteil von weniger als 0,1 Prozent aller Verfahren an den Verwaltungsgerichten in Deutschland.
Der NABU-Policybrief zum Naturschutzrecht belegt hingegen die hohe Relevanz der Klagen für die Einhaltung gesetzlicher Standards bei minimaler Verfahrensanzahl.