Datum: 10. September 2025

Brand Gohrischer Heide 2025 – Lippmann: Investitionen in Brand- und Katastrophenschutz bleiben weiter notwendig

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion BSW: „Berichterstattung zu den Folgen der Brandkatastrophe in der Gohrischer Heide 2025“ (Drs 8/3985)

18. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10.09.2025, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,

der Brand in der Gohrischheide hat uns allen erneut die massive Gefahr, die von Waldbränden ausgeht gezeigt.

Und er hat gezeigt, dass jeder Waldbrand in seiner Bekämpfung anders ist. War es in der Sächsischen Schweiz die schwere Zugänglichkeit, war es in der Gohrischheide die erhebliche Munitionsbelastung, die die Bekämpfung erschwert hat.

An dieser Stelle danke ich all jenen Feuerwehrkräften und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern, denen es am Ende gelungen ist, in einem gewaltigen Kraftakt den Brand zu besiegen.

Auch aus diesem Brand müssen die notwendigen Schlüsse gezogen werden. Denn Waldbrände sind kein Einzelphänomen. Angesichts der Verschärfung des Klimawandels müssen wir auf die Zunahme solcher Brandereignisse vorbereitet sein und das bedeutet, dass wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen können.

Als BÜNDNISGRÜNE haben wir deshalb 2023 nicht nur die Reform des SächsBRKG mit auf den Weg gebracht, welches gerade bei der Bekämpfung von Großschadenslagen neue Wege geht, auch auf die Gefahren bei den ursprünglichen Haushaltssparplänen der Minderheitsregierung dieses Jahr haben wir mehrfach hingewiesen. Durch unsere eingebrachten Änderungsanträge konnten die Gelder für die Aus- und Fortbildung im Waldbrand gesichert werden.

Natürlich ist das längst nicht alles. Wir stehen diesbezüglich weiter vor großen Aufgaben in den kommenden Jahren.

Werte Kolleginnen und Kollegen,
was da allerdings wenig hilft, ist dieser lieblose BSW-Schaufenster-Antrag.

Beginnen wir mit dem zweiten Punkt: Der Staatsregierung soll aufgegeben werden, einen Bericht über Schadensbilanz, Kosten, Unterstützungsmaßnahmen und Erkenntnisse vorzulegen.

Das klingt zwar erstmal klug, ist aber überflüssig. Ich weiß ja nicht, was Sie im letzten Innenausschuss gemacht haben, aber da hat der Innenminister ja schon ausgeführt, dass dieser Bericht kommt und es Thema im nächsten Innenausschuss wird.

Betrachten wir den Kontext der Forderung mit Blick auf den ersten Teil des Antrags, soll dieser Bericht dann wohl Grundlage für die dort geforderte Feststellung sein. Schon das zeigt, dass kein ernsthaftes Interesse an dem Thema besteht, denn erfahrungsgemäß kann eine Bewertung erst nach Einschätzung der zugrundeliegenden Fakten erfolgen und nicht bevor diese überhaupt bekannt sind.

Womit wir zum ersten Punkt des Antrags kommen – der außergewöhnlichen Notsituation: Ein Rechtsbegriff, der sich in unserer Verfassung als Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse wiederfindet.

Wenn wir uns zurückerinnern – dieser Zustand wurde schon einmal festgestellt. Im Rahmen einer weltweiten Pandemie, die alle Lebensbereiche massiv beeinträchtigt hat und die Gerichte, Parlamente und Gesellschaft bis heute beschäftigt – der Corona-Pandemie.

Der Waldbrand in der Gohrischheide war unzweifelhaft verheerend, die Natur ist um Jahrzehnte zurückgeworfen, ihre Vielfalt zerstört worden. Es wird lange dauern, bis sich Natur, Pflanzen und Tiere davon erholen.

Darüber hinaus zeigt dieses Brandereignis wieder, dass uns die Folgen fehlenden Klimaschutzes und fehlender Klimaanpassung mit voller Wucht treffen.

Aber als regional begrenztes Ereignis, welches definitiv auch nicht die Haushaltssituation des Freistaates außerordentlich belastet, ist das definitiv keine verfassungsrechtliche Notlage.

Und würden ihre Rechtsexpertinnen mal in die Verfassung schauen, würden sie feststellen, dass die Notlage an enge Voraussetzungen geknüpft ist und nicht an ihre rege Phantasie.

Werte Kolleginnen und Kollegen,
mir scheint mittlerweile so, dass man im BSW würfelt, wofür man die Schuldenbremse alles aufheben kann. Jetzt muss der Waldbrand herhalten, morgen dann vielleicht schon ein kaputtes Dach.

Für derartiges Verfassungs-Vodoo stehen wir nicht zur Verfügung.

Vielen Dank!