Datum: 30. Januar 2026

Infrastruktur-Zukunftsgesetz – BÜNDNISGRÜNE kritisieren harte Eingriffe in Umweltschutz und Beteiligung

Heute hat der Bundesrat das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ beraten, welches die Kompetenzen der Länder beschneiden soll und stark in Umwelt-, Natur- und Planungsrecht eingreift. Begründet wird das Vorhaben mit Planungsbeschleunigung.

Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert das Vorhaben aus mehreren Gründen. Das Gesetz soll 18 Fachgesetze in sehr grundsätzlichen Punkten ändern: So wird unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz entkernt, indem Ersatzgeldzahlungen notwendigen Ausgleichsmaßnahmen gleichgestellt werden. Zudem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsverfahren verkürzt und ausgehöhlt. Durch verkürzte und gestrichene Beteiligungsverfahren führt das Gesetz im Ergebnis zu mehr Konflikten in den Regionen und weniger Entscheidungsspielräume für den Freistaat.

Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, stellt klar:

„CDU und SPD leben mit dem Gesetzentwurf langgehegte Projekte aus: Harte Eingriffe in Natur und Umwelt und Durchregieren von oben nach unten. Es ist unsäglich, wie versucht wird, das Natur- und Umweltrecht dafür verantwortlich zu machen, dass in diesem Land so wenig vorwärts gehen würde! Dem trete ich entschieden entgegen. Das Vorhaben wird nicht die Ergebnisse liefern, die vollmundig versprochen werden. Stattdessen bringt es Kompetenzverluste der Länder und Kommunen sowie Verluste beim Schutz unserer Natur. Das ist völlig daneben.“

Wolfram Günther, umwelt- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz führt umweltpolitisch in die Vergangenheit. Es hebelt zentrale Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes aus und markiert einen Paradigmenwechsel: Weg vom Vorsorgeprinzip, hin zum Prinzip der nachträglichen Schadensverwaltung. Naturschutz wird zu einer Kostenfrage degradiert. Wer glaubt, so schneller Infrastruktur bauen zu könnnen, der irrt. Denn das Gesetz produziert Rechtsunsicherheit und massive Akzeptanzprobleme. Der Bund schadet damit nicht nur der Umwelt sondern auch der Wirtschaft, weil Projekte letztendlich länger dauern und damit auch teurer werden. NIcht nur in Sachsen ist das in Zeiten knapper Kassen hochproblematisch.“

Weitere Informationen:

>> Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“

 

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