Pressegesetz – Maicher: Die AfD befeuert ihre Verschwörungserzählung, braucht aber eigentlich Nachhilfe im Fach Medienpolitik
Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Presse“ Drs 8/3309
24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.02.2025, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
diese Debatte kommt mir vor wie ein kollektives Nachsitzen im Fach Medienpolitik. Eigentlich hat es nur die AfD-Fraktion nötig, dass wir heute das Thema „Sächsisches Pressegesetz“ noch einmal durchgehen. Wir hatten das im März 2024 erst ausführlich behandelt. Doch bei der Auffrischung müssen nun alle mit. Mussten durch die Anhörung im Medienausschuss durch, zusätzlicher Erkenntnisgewinn: gleich Null.
Heute die Debatte im Plenum: zusätzlicher Diskussionsgewinn? – Richtig: gleich Null. Wenn es wenigstens um irgendeine sachliche Auseinandersetzung ginge.
Die AfD gibt ja mit diesem Gesetzentwurf vor, mehr Transparenz schaffen zu wollen. Printmedien sollen in jeder Ausgabe Beteiligungen von Parteien abdrucken müssen, und zwar Beteiligungen sowohl am herausgebenden Medienunternehmen als auch an allen Medienunternehmen, die Inhalte zuliefern.
Das klingt unverhältnismäßig? Ist es auch. Nach dem sächsischen Pressegesetz muss bereits über Beteiligungen in regelmäßigen Abständen im Blatt informiert werden, aber nicht in jeder Ausgabe. Und die Parteien müssen nach Parteiengesetz § 24 Absatz 7 ihre Beteiligungen an Medienunternehmen ohnehin offenlegen. Diese Informationen sind transparent. Der Sache nach ist das Gesetz also absolut überflüssig.
Aber – so könnte man sich fragen – wäre diese kleine Änderung denn nicht relativ unschädlich? Nein! Es geht darum, dem Qualitätsjournalismus einen „Warnhinweis“ anzuheften. Diese ganze Nummer dient einzig und allein dazu, immer und immer wieder die Verschwörungserzählung zu befeuern, dass die Inhalte der verhassten „Systempresse“ alle von linker Politik gesteuert werden.
Da könnten noch so viele Journalistinnen und Journalisten berichten, wie die Realität in den Redaktionsräumen aussieht, was die Regeln der inneren Pressefreiheit sind, wo die praktischen Abwägungen liegen in puncto politische Unabhängigkeit und parteipolitische Neutralität.
All das interessiert die AfD nicht. Darf es auch nicht, denn Fakten stören das Narrativ, mit dem das Vertrauen der Bürgerinnen und die Bürger in die journalistische Unabhängigkeit unterminiert werden soll.
Wir müssen uns da nichts vormachen: Die AfD würde auch keine Ruhe geben, wenn die Prangerfunktion dieses Gesetzentwurfes geltendes Recht werden würde. Dann drehen sie anschließend die Schraube eben noch ein Stück weiter. Wohin? Das ist eigentlich egal. Das Medienrecht wird instrumentalisiert, wie es eben geht, um demokratische Institutionen verächtlich zu machen und einzudämmen.
Wir werden aus diesen Gründen der AfD den Unfug in diesem Entwurf nicht ausreden können. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion also heute wieder durch.
Morgen folgt dann noch eine Lektion zur „Bedrohung der Pressefreiheit“ – nach Lesart der AfD. Wir dürfen schonmal raten, wer da bedroht und wer als Opfer hingestellt wird. Meine Spannung hält sich ehrlicherweise in Grenzen.
Vielen Dank.