Datum: 04. Februar 2026

Kommunalfinanzen – Schubert: Es braucht eine echte Strukturreform der Finanzbeziehungen

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der BSW-Fraktion: „Übernahme der Zinslasten aus kommunalen Kassenkrediten infolge erheblicher Abweichung der staatlichen Steuerschätzungen und Steuermindereinnahmen aufgrund wirtschaftlicher Fehlentwicklungen und der verspäteten Zahlung durch den Freistaat an die Kreise und kreisfreien Städte“ Drs 8/5620

24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.02.2025, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

das BSW fordert, dass der Freistaat künftig die Zinslasten aus kommunalen Kassenkrediten übernimmt, wenn die tatsächlichen Einnahmen erheblich von den Steuerschätzungen abweichen. Vorgeschlagen wird ein pauschaler Zinsübernahme-Mechanismus, möglichst unbürokratisch umgesetzt.

Im Kern stellen sich damit zwei Fragen. Erstens: Ist das ein geeignetes Instrument zur Unterstützung unserer Kommunen? Und zweitens: Ist das rechtssicher, zielgenau und einfach umsetzbar?

Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir fest zur kommunalen Selbstverwaltung. Die Haushaltslage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist angespannt – und das nicht erst seit gestern. Spätestens seit 2020 hat sich der Druck massiv erhöht: mehr Pflichtaufgaben, Investitionsstau, Pandemie, Baukostenexplosion, Energiekrise und eine schwächelnde Einnahmenseite. Bund und Länder haben reagiert – mit Hilfspaketen, Sonderprogrammen, Entlastungen. Aber die strukturellen Probleme sind damit nicht gelöst worden.

Vor diesem Hintergrund greift der Vorschlag des BSW zu kurz. Steuerschätzungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie werden zweimal jährlich vom Arbeitskreis Steuerschätzungen erarbeitet, unter Beteiligung der Länder – und auch der kommunalen Spitzenverbände. Diese Prognosen sind für alle öffentlichen Haushalte ein verbindlicher Planungs- und Orientierungsrahmen. Abweichungen sind da möglich und Teil eines komplexen Wirtschafts- und Finanzsystems – nicht Ausdruck von politischem Versagen einzelner Ebenen.

Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Wenn der Freistaat jetzt anfängt, diese Zinsen allein aufgrund konjunktureller Abweichungen zu übernehmen, dann ist das ein neues Subventionsinstrument. Mit falschen Anreizen, mit Abhängigkeiten – und ohne die Ursachen der Haushaltsprobleme zu adressieren.

Denn was bleibt außen vor? Unterschiedliche Wirtschaftskraft, ungleiche Infrastrukturbedarfe, steigende Bau- und Energiepreise, strukturelle Unterfinanzierung. All das löst eine selektive Zinsübernahme nicht.

Hinzu kommt: Der Antrag bleibt die Antwort schuldig, wie ein „einfaches Verfahren“ tatsächlich aussehen soll. Öffentliche Mittel erfordern Transparenz, Nachweise, klare Kriterien. Wie werden Doppelförderungen ausgeschlossen? Wie weisen Kommunen nach, dass sie antragsberechtigt sind – und wer ist es eben auch nicht? Das lässt das BSW offen.

Am Ende teilt dieser Vorschlag die kommunale Familie in zwei Klassen: in begünstigte und nicht begünstigte Kommunen – obwohl sie alle vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Das halten wir für den falschen Weg.

Was es stattdessen braucht, ist eine echte Strukturreform der Finanzbeziehungen. Einen kommunalen Finanzausgleich, der auch in Krisenzeiten wieder trägt, Risiken fair verteilt und Planungssicherheit schafft. Eine echte Strukturreform wird nicht allein auf Landesebene zu lösen sein, aber die Möglichkeiten auf Landesebene sind auch in Sachsen – und das seit zu vielen Jahren – noch lange nicht ausgeschöpft.

Und ich wiederhole es nochmal auch an dieser Stelle: ein kommunaler Finanzausgleich wurde selten aus politischer Einsicht reformiert – er ist fast immer Ergebnis eines gerichtlichen Urteils. Warum in Sachsen nicht längst eine Allianz an Kommunen diesen Weg gegangen ist, bleibt offen; ich halte ihn nach den vielen Jahren, in denen ich das hier alles erlebe, für unumgänglich.

Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.