Datum: 25. März 2026

Mehr Bürgerbeteiligung abgelehnt: CDU und SPD verhindern Fortschritte bei demokratischer Mitsprache

Der Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion für ein Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurde heute im Plenum des Sächsischen Landtags mehrheitlich abgelehnt. CDU und SPD haben damit ein Gesetz verhindert, das Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Entscheidungen eingebunden und demokratische Verfahren im Freistaat strukturell gestärkt hätte.

Dazu erklärt Katja Meier, Sprecherin für Demokratie der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion:

„CDU und SPD betonen regelmäßig, wie wichtig Bürgerbeteiligung ist. Wenn es aber dann konkret wird, blockieren CDU und SPD genau jene Instrumente, die Beteiligung einfacher und verlässlicher machen würden. Diese Doppelstrategie untergräbt Vertrauen in demokratische Prozesse.“

Der Gesetzentwurf hätte erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für Bürgerräte geschaffen und Kommunen entlastet. Anspruch und Ziel war es, Beteiligung nicht länger von Einzellösungen abhängig zu machen, sondern sie strukturell zu verankern und flächendeckend zu ermöglichen.

„Mit landesweit einheitlichen Standards hätten wir Städten und Gemeinden ein rechtssicheres und sofort nutzbares Instrument an die Hand gegeben. Beteiligung wäre planbarer, transparenter und für alle Beteiligten verlässlicher geworden.

Der Entwurf sah klare Regeln für faire Zufallsauswahl, strengen Datenschutz und transparente Verfahren vor – wichtige Voraussetzungen, um Beteiligung nachvollziehbar und inklusiv zu gestalten.

Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen und sinkenden Vertrauens in staatliche Institutionen braucht es nicht weniger Mitsprache, sondern mehr! CDU und SPD haben heute die Chance verpasst, demokratische Beteiligung in Sachsen zeitgemäß weiterzuentwickeln.“

Die BÜNDNISGRÜNEN werden sich auch nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs weiterhin für verbindliche, transparente und niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten auf Landes- und Kommunalebene einsetzen.

>> Gesetzentwurf „Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – SächsÖBeG)“ (Drs 8/2889)

 

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