Kulturraumgesetz – Maicher: Der Kulturszene die Unsicherheit nehmen!
Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zu „Zweiter Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes“ (Drs 8/6880)
28. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Dienstag, 12.05.2026, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
manche von Ihnen fragen sich vielleicht, warum wir als BÜNDNISGRÜNE Fraktion eine Debatte zu diesem Bericht haben wollten. Warum reicht nicht die Kenntnisnahme im Kulturausschuss? Wenn doch alles auf dem Weg ist, das Kulturministerium an einem Gesetzentwurf arbeitet, Treffen und Diskussionen vorbereitet. Vorher kann man noch nicht viel sagen…?
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können! Und wir sind es der sächsischen Kulturszene auch schuldig. Es braucht diese Debatte, weil der Prozess seit der Evaluation – auf die die ganzen Jahre bei allen wichtigen Fragen immer vertröstet wurde – schon wieder zäh auf der Stelle tritt!
Die Evaluation hat für die eigentlichen Herausforderungen wenig gebracht, lediglich offene Fragen festgehalten. Entscheiden soll die Politik. Entscheidungsgrundlagen wurden aber kaum vorgelegt. Welche Auswirkung hat welche Finanzausstattung auf Bestand und Entwicklungsfähigkeit? Was wären Modelle für eine Dynamisierung? Das wurde bei all dem Aufwand sorgsam umschifft.
Der Kultursenat konnte seine Empfehlungen nur danebenlegen. Seine Hauptpunkte sind nicht weniger dringlich, nur weil sie schon 2021 im ersten Bericht standen. Wegen der gesetzlich bedingten Unterfinanzierung musste das Parlament in den letzten Doppelhaushalten nachbessern. Wir BÜNDNISGRÜNE haben am Ende immer durchgesetzt, dass sich der Freistaat wenigstens kurzfristig am Ausgleich der Kostensteigerungen in Kulturräumen, Theatern und Orchestern beteiligt.
Jetzt liegen die Vorarbeiten auf dem Tisch. Der Beirat berät das SMKT bis zum Sommer zu einem Gesetzentwurf – das alles unter größtem Druck durch die finanzielle Lage.
Meine Sorge ist, dass die langfristige Perspektive wieder einmal unter die Räder kommt. Dass wir in diesem Jahr keine Novellierung hinbekommen, die den tieferliegenden Reformstau auflöst und unsere Kultur dann mindestens 10 Jahre weiterträgt. Dass wir uns um kleine Stellschrauben und Umschichtungen drehen, während Wesentliches auf die lange Bank geschoben wird.
Es wäre gut, wenn die Staatsregierung jetzt, Mitte Mai, klarer sagen könnte, wie es dieses Jahr mit dem parlamentarischen Verfahren klappen soll. Es braucht am Ende eine Mehrheit.
Was gar nicht geht, weil es der Tragweite dieses zentralen kulturpolitischen Instruments unwürdig wäre, ist, dass man einen Gesetzentwurf in den Haushaltsberatungen versteckt.
Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen das anders angehen: Der Landtag kann jetzt signalisieren, wie es mit der solidarischen Finanzierung der regionalen Kultur weitergeht. Ich bitte daher die demokratischen Fraktionen, ihre Karten auf den Tisch zu legen. Lassen Sie uns den Konsens erneuern, dass nur „eine kulturell geprägte Gesellschaft die Demokratie zu begreifen und zu gestalten vermag“ – so drückt es der Kultursenat aus. Vor diesem Hintergrund dürfen wir die entscheidenden politischen Fragen nicht vor uns herschieben.
Das ist schon allein deshalb notwendig, um der Kulturszene die Unsicherheit zu nehmen und wieder Vertrauen gegenüber dem Freistaat aufzubauen. Denn das liegt durch die 10%-Haushaltssperre Anfang des Jahres erstmal am Boden. Wohin Sie schauen, bei größeren und kleineren Betrieben bis hin zu freischaffenden Künstler:innen ist das Signal angekommen, dass es ihnen schon rein vorsorglich ans Leder geht.
Wenn allen gleichzeitig noch immer der Ministerpräsident im Ohr liegt, dass man doch mit Kürzungen bei der Kultur keinen Haushalt saniert, dann geht Vertrauen verloren.
Das müssen wir jetzt wieder aufbauen. Nicht durch oberflächliche Bekenntnisse, sondern durch Verlässlichkeit und klare Zukunftsperspektiven.
Und wer genau hinschaut, versteht, dass existenzielle Fragen der Kultur über kurz oder lang zu existenziellen Fragen unseres gesamten gesellschaftlichen Miteinanders werden. In den Kommunen und Landkreisen hat man das eher schon begriffen.
Sie werden letzte Woche den Aufruf aus dem Erzgebirgskreis vernommen haben. Davon wird es in den nächsten Wochen und Monaten noch mehr geben.
Aber was ist unsere Antwort als Landespolitik?
Wir sollten diesen Bericht, seine Empfehlungen ernst nehmen und unsere Schlüsse daraus ziehen. Die Kultursenatorinnen und -senatoren sind keine Leidklagenden im Partikularinteresse der Kulturschaffenden. Sie sind vorausschauende Ratgeber im Interesse des Landes und seiner Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben unsere Schlüsse aus dem Bericht gezogen und schlagen Ihnen nachher eine Entschließung vor. Einige inhaltliche Punkte kann ich hier vorwegnehmen.
Was sind die neuen Erkenntnisse aus diesem zweiten Bericht? Nicht neu ist, dass der Kultursenat das Funktionieren des Förderinstruments bestätigt, aber die wachsende Unterfinanzierung problematisiert und sich sehr klar für einen dauerhaft kontinuierlichen Aufwuchs der Landesmittel ausspricht.
Auch nicht neu sind übrigens die Investitionsbedarfe. Und diese werden nicht weniger, bei weiteren Nullrunden. Es braucht die verlässliche Einplanung von Investverstärkungsmitteln im Regierungsentwurf.
Neu ist die Dringlichkeit, dass es nicht nur um den Erhalt des Status Quo geht, sondern Kultur sich auch wandeln können muss. Dass eine Strukturdebatte notwendig ist.
Was aber unter „Strukturentwicklung“ verstanden wird, ist vollkommen Unterschiedlich. Da fehlt eine Verständigung. Das ist in der Diskussion der Ausschussmitglieder mit den Senatorinnen und Senatoren deutlich geworden:
Einerseits das Eindampfen von Strukturen, Personalabbau, institutioneller und Projektförderung, letztlich Reduktion von Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger, für jung und alt. Verbunden mit der vagen Hoffnung, man werde die Begleitschmerzen der Verödung durch einen permanentes Miteinander reden schon irgendwie aushalten.
Andererseits zeigt der Kultursenat auf, dass eine Strukturstabilisierung durch Weiterentwicklung notwendig ist.
Es muss nicht alles bleiben, wie es ist. Es werden durchaus auch Effizienzgewinne gesehen, wenn neue lokale Allianzen entstehen, Vereine unter ein gemeinsames Dach schlüpfen, neue Organisationsmodelle entstehen.
Aber es braucht weiterhin eine Vielfalt und Erreichbarkeit von Kulturangeboten, die auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren. Die für verschiedene Gruppen attraktiv sind, gerade auch für junge Menschen. Von denen wird es weniger geben, ja, aber sie sollen nicht mit dem Gefühl aufwachsen: „Hier kannste nur weg“.
Auch die wachsende ältere Generation braucht Kultur als Motor eines lebendigen Gemeinwesens. Von der Bedeutung für die Fachkräftesicherung ganz zu schweigen.
Ich möchte ganz klar sagen: Das Narrativ, dass durch den demografischen Wandel weniger Kulturangebote gebraucht werden, das geht fehl. Es braucht nicht weniger, es braucht die richtigen Angebote! So kann Kultur eine stabilisierende Wirkung in unseren Regionen entfalten.
Ich habe vom Kultursenat einen starken Gestaltungswillen innerhalb der Kulturlandschaft vernommen, den Bestand mit qualitativen Kriterien weiterzuentwickeln. Aber eine zukunftsgerichtete Entwicklung funktioniert nicht aus dem Existenzkampf heraus. Sie muss politisch und finanziell flankiert werden. Darauf arbeiten wir BÜNDNISGRÜNE hin.
Vielen Dank
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Einbringung Entschließungsantrag:
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir schlagen vor, dass der Landtag die Empfehlungen des Kultursenats nicht nur würdigt, sondern ernsthaft aufgreift. Der Entschließungsantrag enthält keine allzu großen Sprünge, es geht um eine gemeinsame Grundlinie – für die Koalitionsfraktionen eine Gelegenheit, Farbe zu bekennen pro Kultur.
Meine Ausführungen vorhin haben den Feststellungsteil schon unterlegt. Ich möchte noch die Punkte unter II. begründen.
Erstens, im Moment herrscht große Unsicherheit, mit welchen Landesmitteln die Kulturräume ab 2027 rechnen können. Das Signal, dass zumindest keine Kürzung droht, ist eigentlich Beschlusslage nach dem Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt 25/26. Da sich die Staatsregierung nicht eindeutig dazu positioniert hat, braucht es diese nochmalige Bekräftigung für ein Mindestmaß an Planbarkeit in den nächsten Monaten.
Was wir eigentlich brauchen steht im Punkt 2. Es muss Schluss sein mit den kurzfristigen Entscheidungen von Haushalt zu Haushalt. Da die Evaluation nicht genutzt wurde, um nach vorne zu denken, muss das nachgeholt werden. Unsere Fraktion hat die Berichte und vorhandene Ideen für eine Dynamisierung mit Fachleuten aus Kultur, Kulturräumen und Kommunen weiterdiskutiert. Die Ergebnisse stehen öffentlich zur Verfügung. Wichtig ist eine begleitende Regelung im Gesetz, die die Leistungsfähigkeit der Landkreise und Kommunen berücksichtigt.
Drittens reicht es für den Erhalt der Theater und Orchester nicht, sie nur der systematischen Ordnung halber wieder in die Kulturräume voll zu integrieren, wenn sie dann dort gemeinsam mit anderen verhungern. Deshalb ist die Aufhebung des Bypasses auf Engste mit einer Dynamisierung verbunden.
Viertens braucht der Strategieprozess eine klarere Orientierung auf Weiterentwicklung und aktuelle Notwendigkeit von Kultur. Statt nur Sparziele, sollen Wirkungsziele wie Teilhabe und Mitgestaltung im Vorgrund stehen. Das geht, ohne als Freistaat den Kulturräumen etwas vorzuschreiben.
Fünftens ist der Vorschlag des Kultursenats aufzugreifen, den zeitlichen Ablauf so zu gestalten, dass er seine Empfehlungen vor einer Evaluation aufstellen und dann auch Kriterien einbringen kann.
Und sechstens kann der ehrenamtliche Kultursenat keine inhaltliche Evaluation ersetzen, die Wirkungszusammenhänge analysiert, finanzielle Szenarien rechnet und Handlungsalternativen vorlegt. Das gehört in den Evaluationsauftrag.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.