Straßengesetz im Ausschuss beschlossen: CDU, SPD und BSW öffnen europarechtswidriger Straßenverbreiterung Tür und Tor
Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung (ILA) im Sächsischen Landtag hat am 12. Juni dem Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht“ (Drs. 8/5066) zugestimmt. Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD beschloss die weitreichenden Änderungen gemeinsam mit den Stimmen des BSW – und stimmte damit explizit gegen die Empfehlungen von Sachverständigen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Wahlsichtwerbung wurde mehrheitlich angenommen. Ein umfassender Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde abgelehnt. Die finale Abstimmung über das Gesetz findet im kommenden Plenum des Sächsischen Landtages statt.
Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu nach der Abstimmung:
„CDU, SPD und BSW opfern bewährte Umweltschutzstandards auf dem Altar eines vermeintlichen Bürokratieabbaus. Statt Verfahren wirklich schneller zu machen, drohen jahrelange Verzögerungen, Klagen und neue Konflikte vor Gericht. Mehrere Sachverständige haben in der Anhörung unmissverständlich gewarnt, dass zentrale Teile dieses Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht, der sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz kollidieren. Wer solche Warnungen ignoriert, beschleunigt nicht, er baut die nächste Verfahrensbremse gleich mit ein.“
„Besonders problematisch ist die sogenannte ‚unerhebliche bauliche Umgestaltung‘. Unter diesem Deckmantel können Straßen künftig ohne Umweltverträglichkeitsprüfung massiv verbreitert werden. Betroffene Grundstückseigentümer müssen den Anbau von Parkplätzen, Busspuren oder Seitenstreifen dulden oder werden gar enteignet. Gute Ansätze, wie der schnellere Bau von Radwegen, können die Angriffe auf Natur, kommunale Selbstverwaltung und Eigentumsrechte nicht aufwiegen. Sachsen braucht kein Straßengesetz von gestern, sondern eine rechtssichere Planungsbeschleunigung. Die eigentlichen Ursachen langer Planungen liegen in fehlendem Personal in den Behörden, unzureichenden Planungsressourcen und dem Fehlen von standardisierten Umweltdaten.“
„Unser Änderungsantrag hätte die europarechtswidrigen Mängel behoben, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und ein modernes Straßengesetz geschaffen, das Umwelt und Eigentum gleichermaßen schützt. Die Minderheitskoalition baut gemeinsam mit dem BSW auf Asphalt statt Rechtssicherheit. Wir werden im anstehenden Plenum erneut vehement für ein Straßengesetz werben, das wirklich beschleunigt ohne Natur- und Eigentumsrechte zu schleifen,“ kündigt die Abgeordnete an.
Bestätigung der BÜNDNISGRÜNEN Kritik durch Rechtsexperten:
Die Leipziger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. iur. Franziska Heß, warnte, dass Teile des Gesetzentwurfs mit EU-Umweltrecht und dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. Pauschale Ausnahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen widersprächen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und könnten dazu führen, dass Genehmigungen vor Gericht keinen Bestand haben. Stattdessen brauche es ausreichend Personal in den Behörden, standardisierte Umweltdatengrundlagen und frühzeitige Antragskonferenzen zur Vermeidung von Konflikten.
Auch Prof. Dr. Michael Sauthoff von der Universität Greifswald und Präsident des Oberverwaltungs- und Finanzgerichts Greifswald a.D., äußerte erhebliche Zweifel an der Europarechtskonformität einzelner Regelungen. Umweltwirkungen dürften nicht allein anhand von Kapazitätserweiterungen bewertet werden.
Prof. Dr. Joachim Hartlik von der Bauhaus-Universität Weimar, betonte zudem, dass Rechtssicherheit nur durch Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung und umfassender Sachverhaltsermittlung gewährleistet werden könne.
Weitere Informationen:
Der mehrheitlich abgelehnte Änderungsantrag der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion hatte zum Ziel, den Gesetzentwurf der Staatsregierung rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten:
- Schutz von Eigentumsrechten: Aufhebung der Duldungspflichten und Enteignungszulässigkeiten bei vermeintlich „unerheblicher Umgestaltung“ (z. B. Parkplätze, Seitenstreifen).
- Wahrung des EU-Umweltrechts: Vereinfachte und europarechtskonforme Ermöglichung von echten Brückenersatzneubauten, Streichung der Positivliste für „unerhebliche bauliche Umgestaltungen“ sowie der pauschalen 1.500-Meter-Regelung bei Brückenersatzneubauten, um illegitime Befreiungen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verhindern. Ersatzneubauten ohne Planfeststellung nur bei geringen Eingriffen in Natur und Rechte Dritter.
- Kommunale Selbstverwaltung stärken: Rücknahme des Vetorechts gegen kommunale Verkehrssicherheitsmaßnahmen und Straßenbaumpflanzungen in Ortsdurchfahrten.
- Modernes Straßengesetz schaffen: Gleichberechtigte Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden, aber auch von Umwelt- und Klimaschutz sowie Verkehrssicherheit. Angesichts der konstant hohen Zahlen von Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr und den daraus folgenden enormen gesellschaftlichen Kosten, ist dies dringend erforderlich.