Datum: 18. Juni 2026

Staatsregierung führt Debatte zu Freiheitsentzug für Minderjährige ohne Faktenkenntnis

Mit ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsabgeordneten Christin Melcher zur geschlossenen Unterbringung von Minderjährigen offenbart die Staatsregierung Planlosigkeit im Umgang mit jungen Menschen und der für sie nötigen Unterstützung. In den vergangenen Monaten hatte u.a. die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert.

Dazu erklärt Christin Melcher, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

“Die Staatsregierung debattiert über den Freiheitsentzug für Kinder und Jugendliche, ohne erklären zu können, was sie damit bezwecken will. Auf meine Anfragen wird eingeräumt, dass sie weder die tatsächliche Unterbringungspraxis kennt, noch entsprechende Daten erhebt. Allein im Jahr 2025 wurden an den sächsischen Familiengerichten 534 Verfahren nach § 1631b BGB neu eingeleitet. Die Staatsregierung kann nicht sagen, in wie vielen Fällen eine geschlossene Unterbringung genehmigt oder vollzogen wurde und in welchen Einrichtungen in welchen Bundesländern Kinder aus Sachsen untergebracht werden. Diese Planlosigkeit angesichts schwerer Freiheitseingriffe ist erschreckend.

“Gleichzeitig verweigert die Staatsregierung nahezu jede inhaltliche Auskunft zu den öffentlich diskutierten Plänen. Weder zu Zielgruppen, Konzepten, Kosten, fachlichen Grundlagen noch zum Stand der Überlegungen habe ich Antworten erhalten. Wer neue Strukturen schaffen will, sollte zunächst wissen, wie die bestehenden genutzt werden und wo die tatsächlichen Probleme liegen. Alles andere ist Populismus.“

Melcher fordert daher eine sofortige Kehrtwende in der Debatte:

“Die entscheidenden Fragen lauten, warum bestehende Hilfen nicht greifen, warum junge Menschen an den Schnittstellen von Jugendhilfe, Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie verloren gehen und welche Unterstützung tatsächlich fehlt. Gerade darüber weiß die Staatsregierung nach eigener Aussage erstaunlich wenig. Dass die Kinder- und Jugendhilfe kommunal organisiert ist, entbindet den Freistaat nicht von seiner Verantwortung für Qualitätsentwicklung und landesweite Steuerung. Gerade bei so sensiblen Eingriffen in die Rechte von Kindern und Jugendlichen muss das Land wissen, worüber es spricht.”

„Kinderschutz braucht keine Debatten auf Zuruf und keine symbolpolitischen Forderungen. Kinderschutz braucht Transparenz und belastbare Erkenntnisse. Erst die Fakten auf den Tisch, dann die Forderungen. Nicht umgekehrt.“

 

Kleine Anfragen:

 

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